Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Lauterbachs Großreform für die Krankenhäuser darf kommen. Vom einstigen Versprechen einer Revolution ist wenig übrig geblieben, vor allem aber Schlechtes. Eine gute Sache hat die Reform dennoch.

Denis NößlerEin Kommentar von Denis Nößler Veröffentlicht:

Eines der womöglich handwerklich am schlechtesten gemachten Gesetze darf in Kraft treten: Am Freitag haben die Bundesländer im Bundesrat die Klinikreform passieren lassen. Damit kann das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft treten, sobald es der Bundespräsident ausgefertigt hat.

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Die beste Nachricht daran ist, dass die einstige Ampel-Koalition im Bund und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sich wenigstens noch ein großes abgeschlossenes Reformwerk im Gesundheitswesen auf die Fahnen schreiben können.

Und vermutlich atmen auch die Manager mancher Krankenhäuser auf. Immerhin wissen sie einstweilen wenigstens, woran sie sind. Und immerhin kann ab dem Jahr 2026 der 50 Milliarden Euro schwere Transformationsfonds starten.

Das war es dann aber auch schon. Weitere Gründe für Jubel gibt es bei diesem Gesetz nicht. An der von den Bundesländern zu verantwortenden in Teilen desolaten Krankenhauslandschaft wird sich erst einmal nichts ändern.

Auf die Kliniken im Land kommt vor allem neue Bürokratie zu. Der Verfassung wegen ist das Gesetz jetzt ein Rahmenwerk, das erst mit im Bundesrat zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen seine Wirkung entfalten kann – inklusive des nächsten programmierten Streits. Und dafür dürfen GKV und Steuerzahler künftig Milliarden ausgeben. Glückwunsch!

Ein Neustart ist dringend nötig

Aber vielleicht hat wenigstens die Genese des Klinikgesetzes noch etwas Gutes: Dass sie nämlich als anschauliches Beispiel für nachfolgende Politiker und Gesetzgeber taugen kann, wie man es tunlichst nicht machen sollte.

Über die Köpfe der Länder hinweg hat Minister Lauterbach versucht, eine Strukturreform durchzuboxen. Sich auf diese Weise mit den Bundesländern anzulegen, die eine starke Kliniklobby an der Seite haben, kann man als töricht bezeichnen. In jedem Fall aber dient es der Sache nicht.

Der Sache zu dienen wäre, gescheite Gesetze zu verabschieden, die das Land besser machen, und eben nicht den eigenen Kopf durchzusetzen, der selbstverständlich alles besser weiß. Jetzt wird ein Gesetz in Kraft treten, das nicht gut ist, wenn es in Kraft tritt, und das genauso wenig gut wäre, wenn es nicht in Kraft getreten wäre.

So bleibt nur die Hoffnung, dass der Appell von Saarlands Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) am Freitag im Bundesrat nicht verhallt: Dass die Länder und die nächste Bundesregierung sich rasch zusammensetzen und die Krankenhausversorgung endlich dahin entwickeln, wo das Land sie braucht.

Und bestenfalls ziehen Länder und Bund auch die Lehre aus einem weiteren Versäumnis in der Causa: Dass man eine Klinikreform zwingend auch ambulant konzipieren und dafür die Vertreter der Niedergelassenen involvieren sollte.

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