Kassen-Wettbewerb

Koalition legt Kartellamt Zügel an

Kartellrecht für die Krankenkassen: Heftig wurden die Pläne kritisiert. Die Rede war gar von "politischer Schizophrenie". Jetzt will Schwarz-Gelb nachbessern.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Chipkarten verschiedener gesetzlicher Krankenkassen: Die Koalition will die geplanten Reglungen in der Kartellrechts-Novelle präzisieren.

Chipkarten verschiedener gesetzlicher Krankenkassen: Die Koalition will die geplanten Reglungen in der Kartellrechts-Novelle präzisieren.

© Maurizio Gambarini / dpa

BERLIN. Im Streit um das geplante Kartellrecht für Krankenkassen geht die Koalition auf die Kritiker ein.

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat beim überwiegenden Teil der Krankenkassen - eine Ausnahme ist der BKK Bundesverband - und bei der Opposition für Empörung gesorgt.

Grund ist die geplante Ausweitung des Kartellrechts auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen untereinander. Kassen sind nach dem SGB V zur Kooperation verpflichtet.

Genau diese solle nun verboten werden, monierte Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, bei der ersten Beratung des Gesetzes Mitte Juni im Bundestag: "Das nennt man politische Schizophrenie."

Gesundheitspolitiker der Koalition beraten über eine "Formulierungshilfe", um den Konflikt zu entschärfen.

Erwartet wird, dass aus diesem Papier ein Änderungsantrag zur GWB-Novelle entwickelt wird.

Danach soll das Bundeskartellamt verpflichtet werden "bei der kartellrechtlichen Beurteilung des Handelns den Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen besonders zu berücksichtigen", heißt es in dem Papier, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Rechtsunsicherheit befürchtet

Damit werde "das Primat der sozialgesetzlichen Regulierung" unterstrichen.

Mit dieser Änderung solle "der öffentlichen Kritik der Kassen" begegnet und "Missverständnissen vorgebeugt" werden, heißt es.

Eine weitere geplante Klarstellung betrifft den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Verdeutlicht werden soll, dass nicht nur die Pflichtaufgaben des GBA aus dem Anwendungsbereich des Kartellrechts ausgeschlossen werden, sondern auch die Aufgaben, "zu deren Erfüllung er ermächtigt ist".

Das betrifft beispielsweise die Nutzenbewertung von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt oder die Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach Paragraf 137e SGB V.

Bei der Beratung Mitte Juni hatte kein Gesundheitspolitiker der Koalition die GWB-Novelle offen kritisiert. Das Unbehagen vieler Fachpolitiker brachte im Mai Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) auf den Punkt.

In einem Brief an Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) warnte Singhammer, die GWB-Novelle drohe den "Wertungswiderspruch" zu verstärken zwischen "dem auf Kooperation ausgerichteten Sozialrecht und dem Kartellrecht, das ein umfassendes Kooperationsverbot" fordert.

Der CSU-Politiker befürchtete "erhebliche Rechtsunsicherheit" und prognostizierte, die GWB-Novelle werde "mehr Probleme schaffen als lösen".

Seit 2009 gelten Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht bereits für das Verhältnis zwischen Kassen und Leistungserbringern (Paragraf 69 Absatz 2 SGB V)

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