Hoher Abstimmungsbedarf erwartet
Koalition startet Gesetzgebungsverfahren: Ampel will Cannabis auf Grün schalten
Die Ampel will ihren Konsens aus dem Koalitionsvertrag in Paragrafen gießen. Erwerb im Lizenzgeschäft, Besitz und Konsum von geringen Mengen Cannabis sollen straffrei werden.
Veröffentlicht:Berlin. Vergleichsweise reibungsfrei haben sich SPD, Grüne und FDP im Vorfeld der Koalitionsbildung auf die Legalisierung von Cannabis geeinigt. An Erwachsene solle in „lizenzierten Geschäften“ eine „kontrollierte Abgabe zu Genusszwecken“ möglich sein, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Die Pläne sollen nun umgesetzt werden. Damit stehen der Koalition jetzt politische Auseinandersetzungen ins Haus.
Am Mittwoch wurden erste Details einer Gesetzgebung dazu bekannt. Bis zu 20 Gramm sollen Erwachsene möglicherweise auch in Apotheken erwerben und bei sich tragen dürfen, steht in einem Eckpunktepapier der mit dem Projekt befassten Arbeitsgruppen, das der Ärzte Zeitung vorliegt.
Lizenzierte Verkaufsstellen sollen sich allerdings nicht in der Nähe von Schulen und Kindergärten ansiedeln dürfen. Voraussetzung für dies alles ist die Streichung der Einstufungen von Hanfblüten und Haschisch sowie des Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Geplant sei eine „große Lösung“, dringt aus dem Gesundheitsministerium. Dazu soll auch der straffreie Eigenanbau zählen. Zwei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person pro Haushalt sollen möglich sein. Der Eigenanbau soll allerdings anzeigepflichtig werden. Die Hobbygärtner müssen den Kinderschutz gewährleisten.
Cannabispläne sind noch wolkig
Die vorliegenden Eckpunkte seien allerdings noch nicht konsentiert, hieß es dazu am Mittwoch aus dem Gesundheitsministerium. Bei der Union stoßen die Pläne auf Widerstand. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) rief Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, sie zu stoppen.
Konkret ist noch nicht viel. Im Bundesgesundheitsministerium hieß es am Mittwoch, die Cannabis-Gesetzgebung solle den Handel sicherer und kontrollierbarer machen. Gleichzeitig solle auch der Kinder- und Jugendschutz an dieser Stelle sicherer werden.
In der Regierung gehen die Verantwortlichen noch von erheblichem Erklärungsbedarf aus. Involviert sind außer dem Gesundheitsministerium die Ministerien für Justiz, Wirtschaft, Ernährung und Verkehr. Wegen der Abstimmungen auf europäischer Ebene muss auch das Auswärtige Amt konsultiert werden.
Europäischer Gerichtshof soll prüfen
Alle Wege zur Umsetzung des Koalitionsvertrags an dieser Stelle seien mit unterschiedlichen völker- und europarechtlichen Risiken verbunden, heißt es in dem Papier. Offenbar soll das Vorhaben daher auch vom Europäischen Gerichtshof in Straßburg vorab geprüft werden. Dem Gesetzesvorhaben solle ein „Morbus Scheuer“ erspart bleiben, hieß es in Regierungskreisen. Der frühere Verkehrsminister der CSU war in der letzten Legislaturperiode mit Plänen für eine PKW-Maut auf deutschen Straßen an europäischen Vorgaben gescheitert.
Im Bundesgesundheitsministerium geht man derzeit von einem Gelingen der Operation Cannabis aus. Sollte das Straßburger Gericht allerdings erhebliche Zweifel anmelden, werde man aber von dem Projekt ablassen. Aufgrund der europäischen Implikationen soll ein Internethandel mit Cannabis-Blüten in Deutschland nicht möglich werden. Auch Kekse, Gummibärchen und Tee mit scharfgeschalteten Cannabiszusätzen solle es nicht geben. (af)