Morbi-RSA
Koalition startet neuen Versuch
Im Streit um den Kassenfinanzausgleich scheint die Koalition einig. Nun könnte ein BSG-Urteil für Ärger sorgen.
Veröffentlicht:BERLIN. Union und SPD haben sich auf Änderungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der Krankenkassen verständigt. Dazu haben sie erneut die Anträge eingebracht, die Anfang Juli auf Druck der SPD von der Tagesordnung des Bundestags abgesetzt wurden.
Das hatte bei Kassenverbänden jenseits der AOK-Familie Empörung ausgelöst.
Mit den Anträgen soll klargestellt werden, dass auch für 2013 bei den Zuweisungen an die Kassen die Regeln angewendet werden, die der Bundestag 2014 im GKV-Finanzierungsgesetz (FQWG) festgelegt hat. Dies betrifft den Verteilungsmodus für Auslandsversicherte und das Krankengeld.
Betroffen wäre vor allem die AOK Rheinland-Hamburg, bei der aus historischen Gründen jeder vierte Auslandsversicherte Mitglied ist. Die Kasse hat moniert, im Fall einer Neuberechnung könnten ihr rund 150 Millionen Euro verloren gehen.
Mutmaßlich auf Intervention der NRW-Landesregierung betrieb die SPD im Juli kurzfristig die Absetzung der Abstimmung im Bundestag. Aber auch auf eine Anfrage im NRW-Landtag hin wollte die SPD-geführte Regierung zu dem Vorgang nicht äußern.
Angehängt werden sollen die beiden Anträge nun an das Gesetz, das das neue Entgeltsystem in psychiatrischen Krankenhäusern regelt (PsychVVG). Über dieses Gesetz soll voraussichtlich aber erst Mitte November abgestimmt werden.
Das hat Folgen - denn parallel wird das Bundessozialgericht am 25. Oktober über eine Klage der AOK Rheinland-Hamburg entscheiden (B 1 KR 11/16). Darin klagt die Kasse gegen die Zuweisungen für Auslandsversicherte im Jahr 2013. Das Landessozialgericht Essen hatte der Klage zugunsten der AOK bereits stattgegeben.
Die BSG-Richter werden Ende Oktober auf Basis des noch alten Rechts entscheiden, so dass im Falle eines Erfolgs für die AOK die Zuweisungen für Auslandsversicherte für 2013 korrigiert werden müssten.
Zugleich sind noch weitere Verfahren bei Landessozialgerichten anhängig, die sich ebenfalls mit den Streitpunkten Krankengeld und Auslandsversicherten beschäftigen. Jenseits der AOK-Familie ist das Interesse an einer schnellen Gesetzesänderung daher hoch. (fst)