Morbi-RSA

Kassenausgleich vor Neuberechnung

Union und SPD wollen den Morbi-RSA rückwirkend auch für 2013 neu berechnen lassen. Der AOK-Bundesverband warnt vor neuen Planungsunsicherheiten.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Koalition will kurzfristig Änderungen am Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen erreichen. Kassenmanager sind alarmiert.

Versteckt im Transplantationsregistergesetz haben Union und SPD drei Änderungsanträge formuliert. Einer von ihnen berührt den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Mit dem Antrag soll die GKV-Finanzreform aus dem Jahr 2014 an einer wichtigen Stelle aufgebohrt werden.

Das sogenannte Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) hatte die Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld und bei Auslandsversicherten neu justiert und war heiß umstritten.

Jetzt will die Koalition klarstellen, dass auch der Risikostrukturausgleich für das Jahr 2013 neu berechnet werden soll. Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsgebot gelte hier nicht, heißt es. Kassen könnten sich als juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht auf den Vertrauensschutz berufen.

Der Sprecher des AOK-Bundesverbands Kai Behrens übt harsche Kritik an dem Vorhaben: "Das ist nicht nur ordnungspolitisch eine Fehlentscheidung, das beeinträchtigt auch die finanzielle Planungssicherheit von Krankenkassen", sagt er der "Ärzte Zeitung".

Damit werde die "Verschlimmmbesserung", die im FQWG enthalten war, nun zementiert, moniert der AOK-Sprecher. Für die Kassen würden mit Blick auf den Haushalt 2017 "neue Planungsunsicherheiten" entstehen. Aus Sicht des AOK-Bundesverbands sei es "völlig unklar, ob der Gesetzgeber rückwirkend den Morbi-RSA? ändern darf".

Ein Kardinalfehler besteht aus Sicht der AOK darin, dass im Gesetz aus dem Jahr 2014 Ist-Kostenausgleiche für die Berechnung der Zuweisungen beim Krankengeld und bei den Auslandsversicherten installiert wurden.

 Das setze "Fehlanreize zur Leistungsausweitung". Besonders kritisiert der Kassenverband, dass mit dem Änderungsantrag immer wieder rückwirkende Änderungen am Morbi-RSA möglich sein würden. Damit aber steige das Insolvenzrisiko, "denn die Krankenkassen können sich nicht mehr sicher auf ihre Einnahmen verlassen."

Der BKK-Dachverband sieht das Vorhaben der Koalition dagegen positiv: "Damit konkretisiert der Gesetzgeber den im FQWG bereits formulierten Willen, dass die Regelungen ab 2013 anzuwenden waren."

Ebenfalls positiv bewerten die BKKen die geplante Änderung zur unterjährigen Anpassung des Klassifikationsmodells bei Rechtsänderungen, sagte eine Sprecherin des Dachverbands.Mit einem weiteren Änderungsantrag will die Koalition Erleicherungen beim Innovationsfonds möglich machen: Fördermittel können auch dann bewilligt werden, wenn die Laufzeit des Projekts über 2019 hinausgeht.

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