Heil und Scholz versus Spahn
Koalition streitet über bessere Bezahlung für Pflegekräfte
Braucht es ein „Pflege-Tariftreue-Gesetz“, um die finanzielle Situation der Pfleger zu verbessern? In der Koalition gibt es Streit über den besten Weg zum Ziel.
Veröffentlicht:Berlin. In der großen Koalition gibt es Streit über gesetzliche Vorgaben für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften noch vor der Bundestagswahl. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kündigte am Sonntag in Potsdam einen gemeinsamen Vorstoß mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, „der sicherstellt, dass Tarifverträge in der Altenpflege Realität werden“.
Heil sagte der „Bild am Sonntag“, er schlage dazu ein „Pflege-Tariftreue-Gesetz“ vor, das noch im Sommer beschlossen werden solle. „Betreiber von Pflegeeinrichtungen bekommen nur dann Geld aus der Pflegeversicherung, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen.“ Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe bisher keine konkrete Lösung vorgelegt, aber die Zeit dränge.
Spahn: „Nicht auf Kosten der Schwächsten“
Spahn sagte am Sonntag, ein Entwurf zur Pflegereform liege längst vor. Im Gegensatz zum Plan des Arbeitsministers würden dabei nicht nur die Interessen der Pflegekräfte berücksichtigt, sondern auch die der Pflegebedürftigen. „Wir alle wollen Pflegekräfte besser bezahlen. Aber das darf nicht auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft gehen.“ Wer Tarifbezahlung wolle, müsse daher auch die Eigenanteile deckeln. „Dazu sollte sich der Finanzminister endlich mal verhalten.“
Eine bessere Bezahlung von Altenpflegekräften, die zu einem großen Teil nicht mit Tarifverträgen abgesichert sind, ist erklärtes Ziel der Koalition. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den Heil für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklären wollte, war zu Jahresbeginn gescheitert.
Spahn hatte Eckpunkte für eine Reform der Pflegefinanzierung vorgelegt. Sie sehen neben Entlastungen von stark steigenden Eigenanteilen auch Regelungen für eine bessere Bezahlung vor. Demnach sollen nur Pflegedienste und Pflegeheime zugelassen werden können, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. (dpa)