Gesetzentwurf

Koalition will Hospize aufwerten

Deutschland debattiert das Pro und Contra von Sterbehilfe. Die Koalition liefert als eine Alternative eine Gesetzesskizze für eine bessere medizinische und pflegerische Versorgung am Lebensende. Kritik kommt von Patientenschützern.

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Eine Frau betreut ein sterbendes Kind im Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg.

Eine Frau betreut ein sterbendes Kind im Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg.

© Kinderhospiz Sternenbrücke

BERLIN. Ärzte, die sich in der Hospizversorgung und der Palliativmedizin engagieren, sollen künftig neue Leistungen abrechnen können. Dazu soll zum Beispiel das gemeinsame Fallmanagement mit ambulanten Hospizdiensten und in Palliative Care Teams zählen.

Zudem soll niedergelassenen Ärzten der Zugang zu Pflegeheimen erleichtert werden. Das sehen erste Entwürfe eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung vor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.

Auf die Krankenkassen kommen damit Kosten zu. Sie sollen für Erwachsene im Hospiz künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Für Kinderhospize gilt dieser Satz heute schon.

Zudem soll der kalendertägliche Mindestzuschuss von 193,55 Euro auf 221,20 Euro angehoben werden, um regionale Vergütungsunterschiede auszugleichen. 2012 haben die Kassen stationäre und ambulante Hospize mit knapp 116 Millionen Euro bezuschusst, fast 50 Millionen Euro mehr als noch 2008.

In Deutschland gibt es 2014 rund 1500 ambulante Hospizdienste und über 200 Hospize. Annähernd 100.000 ehrenamtliche Helfer engagieren sich in der Hospizbewegung.

Gröhe lehnt Sterbehilfe ab

Pünktlich zur Debatte des Bundestags zur Sterbehilfe am Donnerstag flankiert Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seine grundsätzliche Ablehnung jeder Form von Sterbehilfe mit einer Stärkung von Medizin und Pflege am Lebensende.

"Wir schulden schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe", sagte Gröhe. Eine Wir brauchen noch mehr schmerzlindernde Palliativmedizin und Hospizbetreuung", sagte Gröhe heute.

Insbesondere im ländlichen Raum fehle es noch an ausreichenden Angeboten.gute Palliativversorgung könne einen guten Teil der Schmerzen beim Sterben lindern, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn.

"Hier sollten wir zu deutlichen Verbesserungen kommen, das ist die beste Antwort auf den Wunsch nach mehr Sterbehilfe", sagte Spahn. Zu den Unterzeichnern des Eckpunktepapiers gehören zudem die SPD-Politiker Hilde Mattheis und Professor Karl Lauterbach. Mattheis und Lauterbach vertreten in der Sterbehilfedebatte eine andere Meinung als der Gesundheitsminister.

Der Deutsche Hospiz und Palliativverband hatte vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass in ländlichen Regionen Deutschlands rund 100 Palliative Care Teams fehlten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat am Dienstag auf strukturelle Schwächen in der Hospizversorgung hingewiesen.Hospize blieben für gerade 25.000 Sterbende im Jahr "Inseln der guten Versorgung".

Pflegestufe für Sterbende gefordert

Für die 700.000 Bewohner von Pflegeheimen sei ein Umzug ins Hospizjedoch gesetzlich ausgeschlossen. Dringend notwendig sei eine mit 6500 Euro im Monat dotierte Pflegestufe für Sterbende, forderte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Die Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen mit haus- und fachärztlichen Leistungen soll mit dem Gesetz ebenfalls aufgewertet werden. Mit einer "Soll"-Vorschrift will das Ministerium stationäre Pflegeheime in eine strukturierte Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten zwingen.

Dafür soll ein verpflichtender extrabudgetärer Vergütungszuschlag in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen angehalten werden, für Patienten ein umfassendes Beratungsangebot zur medizinischen und pflegerischen Versorgung am Lebensende zu finanzieren. Hausärzte und Palliativmediziner sollen in dies Beratung einbezogen sein.

Palliativmedizinern soll zudem die Schmerzmedikation Sterbender erleichtert werden.Dies diene nicht der Lebensverlängerung, sondern der Erhaltung von Lebensqualität, heißt es in dem Entwurf.

Fragen, zum Beispiel, zum Einsatz von Opioiden, will das Ministerium in Gesprächen mit Palliativmedizinern vor der Formulierung des Gesetzestextes abklären. (af)

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