Köhler-Gehalt: Bahr droht KBV
Fast ein Jahr hat Gesundheitsminister Bahr geschwiegen, jetzt geht er in die Offensive: Das Gehaltsplus von KBV-Chef Köhler findet er viel zu hoch und fordert zum Verzicht. Die KBV hält davon wenig. Landet der Fall bald vor Gericht?
Veröffentlicht:BERLIN (af). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung steuern möglicherweise auf eine juristische Auseinandersetzung über die Höhe des Vorstandsgehalts von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler zu. Das hat die "Ärzte Zeitung" am Montag aus Ministeriumskreisen erfahren.
Der Ball liegt derzeit im Feld der KBV. Der liegt ein "aufsichtsrechtlicher Bescheid" mit Datum 27. Januar 2012 aus dem Ministerium vor, die Vorstandsgehälter bis zum 9. März an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten.
In nichtöffentlicher Sitzung hat die Vertreterversammlung (VV) am selben Abend noch beschlossen, die Vorschläge des Ministeriums zur Begrenzung der Vorstandsgehälter abzulehnen.
Im April 2011 hatte die Vertreterversammlung die Bezüge des KBV-Chefs gleich um 90.000 Euro auf 350.000 Euro im Jahr angehoben.
Das sei zuviel, finden Bundestagsabgeordnete und inzwischen auch Minister Daniel Bahr (FDP). In drei ausfsichtsrechtlichen Gesprächen hatten Vertreter des Ministeriums seit Dezember auf ein Einlenken der Vertreterversammlung gedrängt.
Gehälter an denen von Kassenchefs bemessen
Wenn bis zum 9. März nichts geschehe, ergehe ein Verpflichtungsbescheid, sagte ein Ministeriumssprecher. Dagegen könne die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagen. Die Spitzen der VV berieten sich zeitnah dazu, hieß es dazu aus der KBV.
Nicht richtig seien Meldungen, Minister Bahr (FDP) habe die volle Rücknahme von Köhlers Gehaltserhöhung gefordert.
Der Gesundheitsminister verlange aber eine Vergütung, die in einer Relation zu den Gehältern der Chefs großer Kassen oder ihrer Verbände stehe.
Doris Pfeiffer als Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands bezieht Medienberichten zufolge 230.000 Euro im Jahr.
Das gebe ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000 vor. Das verneine auch, dass die KBV bei der Verwendung ihrer Mittel weitgehend frei sei, weil es sich dabei rechtlich um Privatvermögen handele.