Köhler-Gehalt: Bahr droht KBV

Fast ein Jahr hat Gesundheitsminister Bahr geschwiegen, jetzt geht er in die Offensive: Das Gehaltsplus von KBV-Chef Köhler findet er viel zu hoch und fordert zum Verzicht. Die KBV hält davon wenig. Landet der Fall bald vor Gericht?

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KBV-Chef Köhler: Weniger statt mehr?

KBV-Chef Köhler: Weniger statt mehr?

© KBV

BERLIN (af). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung steuern möglicherweise auf eine juristische Auseinandersetzung über die Höhe des Vorstandsgehalts von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler zu. Das hat die "Ärzte Zeitung" am Montag aus Ministeriumskreisen erfahren.

Der Ball liegt derzeit im Feld der KBV. Der liegt ein "aufsichtsrechtlicher Bescheid" mit Datum 27. Januar 2012 aus dem Ministerium vor, die Vorstandsgehälter bis zum 9. März an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten.

In nichtöffentlicher Sitzung hat die Vertreterversammlung (VV) am selben Abend noch beschlossen, die Vorschläge des Ministeriums zur Begrenzung der Vorstandsgehälter abzulehnen.

Im April 2011 hatte die Vertreterversammlung die Bezüge des KBV-Chefs gleich um 90.000 Euro auf 350.000 Euro im Jahr angehoben.

Das sei zuviel, finden Bundestagsabgeordnete und inzwischen auch Minister Daniel Bahr (FDP). In drei ausfsichtsrechtlichen Gesprächen hatten Vertreter des Ministeriums seit Dezember auf ein Einlenken der Vertreterversammlung gedrängt.

Gehälter an denen von Kassenchefs bemessen

Wenn bis zum 9. März nichts geschehe, ergehe ein Verpflichtungsbescheid, sagte ein Ministeriumssprecher. Dagegen könne die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagen. Die Spitzen der VV berieten sich zeitnah dazu, hieß es dazu aus der KBV.

Nicht richtig seien Meldungen, Minister Bahr (FDP) habe die volle Rücknahme von Köhlers Gehaltserhöhung gefordert.

Der Gesundheitsminister verlange aber eine Vergütung, die in einer Relation zu den Gehältern der Chefs großer Kassen oder ihrer Verbände stehe.

Doris Pfeiffer als Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands bezieht Medienberichten zufolge 230.000 Euro im Jahr.

Das gebe ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000 vor. Das verneine auch, dass die KBV bei der Verwendung ihrer Mittel weitgehend frei sei, weil es sich dabei rechtlich um Privatvermögen handele.

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Kommentare
Dr. Bernhard reiß 01.02.201221:26 Uhr

Geld soll der Leistung folgen

Das hören wir ja schon lange! Eigentlich ist damit alles gesagt. Denn schaut man sich die Leistungen der KBV an, dann sollten wir viel Geld zurückbekommen. Sicher muß Herr Köhler viel arbeiten. Aber er hat sich in den letzten Jahren immer wider gegen seine Zwangsmitglieder gestellt. Ein beschluß nach dem Anderen, der bei der Basis nur Kopfschütteln und Honorarverluste verursacht hat. Den rest besorgen dann die Landes KVen. Den Gipfel finde ich aber, daß die VV nun auch noch den Dicken Maxe markiert. Das Geld sei Privatvermögen der Ärzte! Das macht es ja nur NOCH schlimmer!!!

Alexander Sadowski 31.01.201220:38 Uhr

Selbstbedienung

Es fehlen die Worte. Diese Gier nach MACHT und GELD ist unerträglich.
Alexander Sadowski
Hausarzt-FA Innere, Vollmaringen

Dr. Birgit Bauer 31.01.201213:19 Uhr

Raffgier in Reinkultur !

Das siech die Mitglieder der KBV-VV nicht schämen !!Aber Gewissen ist in unserer Gesellschaft offensichtlich der reinen Raffgier gewichen, Leistung und Aufgabenerfüllung spielen offensichtlich überhaupt keine Rolle mehr , nur noch Korruption und Vetternwirtschaft.
Man beachte auch die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000 , demzufolge Gelder aus Zwangsmitgliedschaften als Privatvermögen eingestuft wird. Welch eigenartigen synoptischen Verquickungen eines Richterhirns kann so eine Einschätzung entspringen???
Mein Rat an unseren Gesunheitsminister: Abschaffung der KV-en, bzw. Eingliederung als Tariefabteilung in die Kammern.
Vorzüge wären - eine einheitliche Interessensvertretung von Ärzten und die Möglichkeit, das die Ärzteschaft sich intern ihre Stellungnahmen zu strukturellen Fragen der Gesundheitspolitik erarbeiten kann ohne das KH-Ärzte gegen Niedergelassene ausgespielt werden können.
Die Janusköpfigkeit des KV-Systems - Diener zweier Herren zu sein- und das mit Beitragsgeldern derer, die zu Markte getragen werden(siehe Punktwertproblem )hätte damit endlich ein Ende.
Die Honorierung der GKV Kassenvorstände - die in der Menge übrigens niemand braucht- sollte dabei auch gleich einer moralischen Bewertung unterzogen werden. Immerhin brüstet sich das System solidarisch zu sein,
ich hoffe nicht das damit die Solidarität zum Erhalt maroder Krankenkassensysteme gemeint ist.
M.f.G. B.Bauer

Dr. Frank Schlüter 31.01.201212:04 Uhr

Wirkliche Interessensvertretung durch die KV ?

Die Liste der "Verdienste" ließe sich ja noch fortsetzen: Jüngstes Beispiel:
Hausbesuche durch Hausärzte werden nicht etwa von den Kassen oder der Allgemeinheit bezahlt. Nein ! Die Hausärzte zahlen die Hausbesuche, die sie durchführen selber (diese werden Ihnen aus der Gesamtvergütung abgezogen). Zunächst konnte ich dies gar nicht glauben, da die neue Regelung ja schließlich als Erfolg verkauft wurde. Eine Nachfrage bei der KV bestätigte allerdings diesen Vorgang. Ob es dem KV-Vorstand wirklich um eine Interessensvertretung der Ärzte bestellt ist? Das können die Herrschaften wohl nur selber beantworten.

Dr. Klaus Günterberg 31.01.201210:02 Uhr

DIE REINE MASSLOSIGKEIT


Zunächst einige Zahlen: Ein niedergelassener Arzt erwirtschaftet (Tabelle) durchschnittlich ein zu ver-steuerndes Einkommen von 127,2 Tsd. €/Jahr (nachzulesen: www.dr-guenterberg.de unter /Publikationen/In Presse Büchern, dort unter „Das Einkommen niedergelassener Ärzte“, Tabellen 2.1 und 2.2). Zwischen Honoraren und Überschuss liegen bekanntlich Kosten, zwischen Überschuss und zu ver-steuerndem Einkommen liegen Abschreibungen; letztlich wird das nach Steuern verfügbare Einkommen niedergelassener Ärzte noch durch Tilgungen auf das verfügbare Einkommen von durchschnittlich 79,2 Tsd. € reduziert.

Tabelle:
Honorar Zu versteuerndes verfügbares
aus der GKV Einkommen Einkommen
Allgemeinmediziner 187,4 105,6 67,1
Augenarzt 222,3 142,9 87,9
Dermatologe 168,5 102,8 65,6
Durchschn. der Ärzte p.a.: 225,5 127,2 79,2
Vergütung des KBV-Vorstandes Dr. Köhler 350 .
Vergütung Bundesminister *) 198
Vergütung Bundeskanzlerin *) 201

Nur im Vergleich mit anderen niedergelassenen Ärzten und mit anderen Verantwortlichen kann man sich ein Bild von der Angemessenheit des Vorstandsgehaltes machen.

Ob die jüngste Gehaltserhöhung des Herrn Köhler um 90 Tsd. € rechtens war oder nicht, es bleibt der moralische Aspekt: Für seine Tätigkeit bekam er bis April 2011 mit 260 Tsd. € bereits ein, gelinde ausgedrückt, opulentes Gehalt.

Mit welchen Verdiensten aber ließe sich wohl dazu noch diese Gehaltserhöhung rechtfertigen? Man erinnere sich:
Die letzte Gebührenordnung für die Vertragsärzte ist nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erarbeitet worden, auf einer Grundlage von 5,1 Cent pro Punkt. Dennoch hat der Gesetzgeber einen Punktwert von 3,5 Cent verfügt. Die Vorstände der KV´en und der KBV und insbesondere auch Herr Köhler haben das widerspruchslos akzeptiert. Für Budgets, Regelleistungsvolumen und Regresse gilt Gleiches. Wie würde man in vergleichbarer Situation wohl Gewerkschaftsfunktionäre beurteilen und behandeln, wenn die wort- und widerstandslos akzeptieren würden, dass ihre Mitglieder und Wähler auf 33 Prozent der ihnen zustehenden Einnahmen verzichten müssten??? Von einer Interessenvertretung ihrer Wähler und von einer Leistung, die eine Gehaltserhöhung um 90 Tsd. € rechtfertigt, kann bei unseren KV-Vorständen und bei Herrn Köhler wohl keine Rede sein.

Über das Einkommen niedergelassener Ärzte besteht, geprägt durch bunte Fernseh-Serien, landläufig eine völlig falsche Vorstellung. Die vielen Ärzte, Haus- und Fachärzte, die sich täglich und nächtens in mühevoller ärztlicher Arbeit um ihre Patienten bemühen, von denen viele auch um die Existenz ihrer Praxis und um die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter fürchten, haben für die Maßlosigkeit ihres Vorstandes kein Verständnis. Das Bundesministerium als Aufsichtsbehörde prüft den Vorgang. Ob rechtens oder nicht – die Raffgier ihres Vorstandes hat das Ansehen der Ärzteschaft schwer beschädigt. Und dem Anspruch der Vertragsärzte auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit und ihrem Bemühen auch um eine angemes-sene Entlohnung ihrer Mitarbeiter dauerhaft sehr geschadet.

*) Wegen unterschiedlicher Anrechnung von Bundestagsmandat, Aufwandsentschädigung und Zuschlä-gen differieren die veröffentlichten Zahlen.

Dr. Klaus Günterbnerg
Gynäkologe, Berllin

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