Bundestag
Kommt der gestaffelte Mutterschutz doch bald?
In der ersten Lesung zum gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zeigt sich ein breiter Konsens für das Anliegen.
Veröffentlicht:Berlin. Ein Gesetzentwurf zum gestaffelten Mutterschutz könnte in der letzten Sitzungswoche des Bundestages im Januar vielleicht doch noch verabschiedet werden. Das zeichnet sich nach der Bundestagsdebatte zu diesem Thema in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ab. Voraussetzung: Die Parteien einigen sich schnell auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf. In der Debatte hatten Abgeordnete von Grünen, Union, SPD und FDP deutlich erkennen lassen, dass sie Interesse an einer zügigen Einigung haben.
Kommentar
Ja zum gestaffelten Mutterschutz
Nach jetziger Rechtslage gibt es bei Fehlgeburten bis zum letzten Tag der 23. Schwangerschaftswoche keinen Tag Mutterschutz. Ab der 24. Woche stehen den Frauen 18 Wochen zu. Der Gesetzentwurf der Initiatoren für einen gestaffelten Mutterschutz sieht mindestens 14 Tage bei Verlust des Kindes zwischen der 6. und der 14. Schwangerschaftswoche vor, bis zu vier Wochen, wenn eine Frau bis zur 23. Woche eine Fehlgeburt erleidet. Ob eine Frau diese Möglichkeit ganz, teilweise oder gar nicht in Anspruch nimmt, soll sie frei entscheiden können.
Initiatorin Natascha Sagorski hält diese positive Entwicklung schon fast für ein kleines Weihnachtswunder. „Ich glaube nicht nur für Betroffene war es eine außergewöhnliche erste Lesung. Dass sich PolitikerInnen aller Parteien trotz Wahlkampf darauf einigen, die gute Sache über alle Differenzen zu stellen, ist ein starkes Zeichen für unsere Demokratie“, so Sagorski. Sie glaube daran, dass die Abgeordneten „das Weihnachtswunder gestaffelter Mutterschutz wahr machen werden“. (chb)