Pflegestärkungsgesetz III

Kommunen fürchten Mehrausgaben

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FRANKFURT/MAIN. Das dritte Pflegestärkungsgesetz dient der besseren Verzahnung, nicht aber der Bezahlung von Pflegeberatungsleistungen aus Beitragszahlungen. Das betonte Hermann Gröhe (CDU) bei der Frühjahrstagung des Vereins "gesundheitswirtschaft rhein-main".

"Das PSG III ist kein kommunales Entlastungsgesetz", sagte der Gesundheitsminister dort. Er verwies auf das Präventionsgesetz, bei dem auch gehofft worden sei, mit "viel Geld aus der Kasse viel Prävention vor Ort" betreiben zu können. Dass jedoch ein Partner finanziert und der andere eigenmächtig entscheidet, was geschieht, gehe nicht, so Gröhe.

Das neue Pflegegesetz setzt auf eine aktivere Rolle der Kommunen: So können Kreise und kreisfreie Städte von den Kranken- und Pflegekassen den Abschluss von Vereinbarungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen; die Kosten sollen geteilt werden. Kommunen können eigenes Personal und Sachmittel für Aufbau und Betrieb der Stützpunkte einsetzen und anrechnen lassen.

Was das Gesetz die Pflegekassen kostet, hängt vor allem davon ab, wie viele Kommunen wegen des Aufbaus von Pflegestützpunkten auf sie zukommen werden.

Die Kommunen jedoch dürften nicht auf "wesentlichen Mehrausgaben" sitzen bleiben, betonte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Diese entstehen laut Verbandssprecher Franz-Reinhard Habbel nicht durch die Beratung, sondern durch die Übertragung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes aus dem PSG II auf die Hilfe zur Pflege im SGB XII.

"Hier haben wir Bedenken, dass die Mehrbelastungen zu gering angegeben werden und die Kompensation durch die Pflegeversicherung zu hoch ist mit der Folge, dass es Mehraufwendungen gibt", sagte Habbel. Genaue Rechnungen lägen allerdings noch nicht vor. (jk)

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