Drei Pilotprojekte
Konzertierte Aktion zur Pflege konkretisiert
Mit drei Pilotprojekten arbeiten die Ministerien für Gesundheit, Bildung und Arbeit zusammen mit Arbeitgebern in der Pflege daran, dass die zusätzlich finanzierten Stellen besetzt werden können.
Veröffentlicht:BERLIN. Drei Bundesministerien und der Arbeitgeberverband Pflege haben drei koordinierte Pilotprojekte aufgelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes zusätzlich finanzierten Stellen in der Medizinischen Behandlungspflege auch tatsächlich besetzt werden können.
Unter Koordination der Ministerien für Gesundheit und Arbeit wurde ein zwei Jahre laufendes Projekt gestartet, mit dem bis zu 15.000 ausländische Pflegefachkräfte für die Versorgung in Deutschland gewonnen werden sollen. Dazu soll auf Bundesebene eine zentrale Anerkennungsstelle eingerichtet werden.
.@aerztezeitung In dem Artikel schreiben Sie, dass die ersten Projekte der Konzertierten Aktion Pflege gestartet sind. Das ist falsch! Es gibt noch keine fertigen Konzepte. Wir sind noch am Anfang der KAP. @PflegekammerRLP @stefansell @VoglerC007 @westerfellhaus https://t.co/wsxckhXoKH
— BMG (@BMG_Bund) 17. August 2018
Ferner wird es eine Koordinierungsstelle geben, die Rekrutierungsagenturen zertifiziert, für die schnelle Visa-Erteilung sorgt und die Sprachförderung für die ausländischen Pflegekräfte organisiert.
Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes Pflege wurde bereits am 17. Mai die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte gegründet. Sie ist eine landesweite trägerübergreifende Plattform für einen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung aller an der Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte beteiligten Organisationen.
Der Arbeitgeberverband Pflege fordert nun, dass Ausländer, die innerhalb von sechs Monaten als Fachkraft anerkannt werden und einen Arbeitsvertrag haben, in Deutschland ein Bleiberecht erhalten.
In einem zweiten Projekt geht es darum, 15.000 Pflegehilfskräfte im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive für die medizinische Behandlungspflege in Altenheimen weiterzubilden. Die zentrale Steuerung hat das Bundesgesundheitsministerium in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium übernommen.
Das Weiterbildungsprogramm sieht ein Training von 188 Stunden mit einer abschließenden Prüfung vor. Diese Qualifikation soll die so aufgewerteten Pflegehilfskräfte dazu befähigen und berechtigen, medizinische Behandlungspflege durchzuführen. Für die Heime wichtig ist, dass diese Pflegekräfte auf die Fachkraftquote angerechnet werden.
Die Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 2400 Euro pro Teilnehmer, insgesamt 36 Millionen Euro.
Ein drittes Projekt ist darauf gerichtet, medizinische und pflegerische Assistenzberufe wie Ergo- und Physiotherapeuten, Heilerziehungspfleger oder Sozialassistenten auch für Tätigkeiten in der Altenpflege zu mobilisieren und anzuerkennen. Auch dieser Personenkreis soll für Tätigkeiten in der medizinischen Behandlungspflege eine Berechtigung erhalten.
Notwendig ist allerdings nach Auffassung des Arbeitgeberverbandes Pflege eine neue Rechtsverordnung auf der Basis von Paragraf 83 Absatz SGB XI notwendig. Danach ist die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, in einer Rechtsverordnung "Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen" zu erlassen.