Kopfschütteln über acht Euro
Die Taschen der GKV sind prall gefüllt. Doch wie lange noch? Die Kassen müssten sich jetzt für schlechtere Zeiten rüsten, fordert der Ersatzkassen-Chef - und schüttelt den Kopf über unnötigen Verwaltungsaufwand wegen acht Euro.
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Ballast: Kopfschütteln.
© Reiner Zensen / imago
BERLIN. Der Gesundheitsfonds ist dank der Wirtschaftslage prall gefüllt und auch der gesetzlichen Krankenversicherung geht es so gut wie lange nicht.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat dennoch davor gewarnt, dass nun zu viele Begehrlichkeiten entstehen und Überschüsse jetzt geplündert werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung weist laut KV 45 Zahlen (1. bis 3. Quartal) einen Überschuss von 3,9 Milliarden auf.
"Das bewirkt eine gewisse Entspannung, ist aber nicht gleichbedeutend mit Entwarnung", warnte vdek-Vorstandsvorsitzender Thomas Ballast in Berlin.
Aus schwarzen Zahlen könnten schnell rote Zahlen werden - zum Beispiel dann, wenn sich die wirtschaftliche Situation deutlich verschlechtere.
Vom Experiment verabschieden
Die Kassen selbst nutzen jedoch die gute finanzielle Lage und verabschieden sich nach und nach von ihren Zusatzbeiträgen.
Und das sollte nach Ansicht des vdek auch die Politik tun: "In der Rückschau muss man den Kopf schütteln über die unnötigen Wanderungsbewegungen, Verwaltungsaufwände und Beitragsausfälle, die acht Euro auslösen können."
Die Politik solle sich vom Irrtum lösen, sich von diesem "Finanzierungsexperiment" verabschieden.
Eine Absage erteilte der vdek den Forderungen nach mehr Arztsitzen. Es bedürfe statt dessen Instrumente, "um bei der zum Teil erheblichen Überversorgung gegensteuern zu können", so Ballast.
Die schwarz-gelbe Koalition habe versäumt, diese in das Versorgungsstrukturgesetz einzubauen.
Mehr Überversorgung?
"Allein die Möglichkeit zum Praxiskauf oder zur Befristung von Zulassungen reichen nicht aus, um das ärztliche Überangebot in den Städten abzubauen", so Ballast.
Im Gegenteil: Es drohe die Gefahr, dass sich künftig in Ballungsgebieten noch mehr Ärzte niederlassen könnten.
Erst kürzlich hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihr Konzept zur Bedarfsplanung vorgestellt.
Bis zu 20.000 neue Arztsitze könnten dadurch geschaffen werden. Das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz sieht eine Reform der Bedarfsplanung vor.
Zuständig für die Entwicklung des Konzepts ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Dieser wird bis zum Sommer über das Konzept entscheiden. Zum 1. Januar 2013 soll die Richtlinie zur Bedarfsplanung in Kraft treten.