Testpflicht offen
Kostenfreie Corona-Tests für alle Reiserückkehrer seit Samstag
Seit Samstag können alle Reiserückkehrer kostenfrei einen Corona-Test erhalten. Die sollen nicht mehr nur alleine die Hausärzte anbieten. Auf die Selbstverwaltung kommt Arbeit zu – und die Testpflicht lässt auf sich warten.
Veröffentlicht:Berlin. Reiserrückkehrer können sich seit Samstag (1. August) kostenfrei auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen. Anders als zunächst vorgesehen sollen diese Tests nicht mehr nur ausschließlich Hausärzte durchführen.
Das sieht eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die er am Donnerstag unterzeichnet hat und die am Samstag in Kraft tritt. Das teilte sein Ministerium am Freitagnachmittag mit.
Die Änderung der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (SARS-CoV-2-TestV) war für diese Woche erwartet worden. Die Ausweitung des Testangebots geht auf einen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern von vergangenem Freitag zurück.
Tests durch alle Niedergelassenen
Nach der Verordnung haben alle Einreisenden unabhängig des Reiseortes Anspruch auf einen PCR-Test binnen 72 Stunden nach ihrer Ankunft in Deutschland. Für Reisende aus Ländern, die vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen sind, gilt die 72-Stunden-Beschränkung nicht. Für sie soll künftig ohnehin eine Testpflicht gelten. Sie soll nach Angaben aus dem Ministerium in der kommenden Woche separat in Kraft treten.
Hausärzte sollen nicht mehr die alleinige Anlaufstelle sein. So war es Mitte der Woche noch in einem Referentenentwurf für die Verordnung vorgesehen. Nun sollen die Tests „durch die niedergelassenen Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren“ erbracht werden. Die Länder können allerdings parallel Regelungen für Testzentren an den Flughäfen beschließen, wie etwa in Berlin, München oder Frankfurt.
15 Euro für jeden Abstrich
Die Labordiagnostik wird seitens der Vertragsärzte wie gehabt bei den Laborärzten beauftragt. Mutmaßlich dürfte dafür das Muster OEGD, die abgewandelte Form des Musters 10, adaptiert werden, da dort der Paragraf 10a der Testverordnung noch nicht als Auftragsgrund aufgeführt ist. Die Selbstverwaltung muss bis zum 8. August die Regelungen anpassen.
Die KVen sind laut Verordnung verpflichtet, dem Ministerium monatlich die Anzahl der Tests bei Reiserrückkehrern zu melden. Schon dafür wird es eine separate Erfassung etwa mittels eigener Leistungsziffer oder Pseudo-GOP brauchen.
Für die Abstrichentnahme, das Beratungsgespräch und Ausstellung des Befunds erhalten Ärzte pauschal 15 Euro je Patient von ihrer KV. „Weitere Leistungen dürfen nicht in Abrechnung gebracht werden“, heißt es dezidiert etwa mit Blick auf die Versicherten- oder Grundpauschale.
Die Laborärzte erhalten für die PCR-Diagnostik inklusive Versandmaterial und Transportkosten wie gehabt 50,50 Euro pro Testung.