Testpflicht offen

Kostenfreie Corona-Tests für alle Reiserückkehrer seit Samstag

Seit Samstag können alle Reiserückkehrer kostenfrei einen Corona-Test erhalten. Die sollen nicht mehr nur alleine die Hausärzte anbieten. Auf die Selbstverwaltung kommt Arbeit zu – und die Testpflicht lässt auf sich warten.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
Coronatests am Hamburger Flughafen: Ab Samstag (1. August) für jeden Reiserückkehrer kostenfrei möglich.

Coronatests am Hamburger Flughafen: Ab Samstag (1. August) für jeden Reiserückkehrer kostenfrei möglich.

© Daniel Bockwoldt/dpa

Berlin. Reiserrückkehrer können sich seit Samstag (1. August) kostenfrei auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen. Anders als zunächst vorgesehen sollen diese Tests nicht mehr nur ausschließlich Hausärzte durchführen.

Das sieht eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die er am Donnerstag unterzeichnet hat und die am Samstag in Kraft tritt. Das teilte sein Ministerium am Freitagnachmittag mit.

Die Änderung der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (SARS-CoV-2-TestV) war für diese Woche erwartet worden. Die Ausweitung des Testangebots geht auf einen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern von vergangenem Freitag zurück.

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Tests durch alle Niedergelassenen

Nach der Verordnung haben alle Einreisenden unabhängig des Reiseortes Anspruch auf einen PCR-Test binnen 72 Stunden nach ihrer Ankunft in Deutschland. Für Reisende aus Ländern, die vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen sind, gilt die 72-Stunden-Beschränkung nicht. Für sie soll künftig ohnehin eine Testpflicht gelten. Sie soll nach Angaben aus dem Ministerium in der kommenden Woche separat in Kraft treten.

Hausärzte sollen nicht mehr die alleinige Anlaufstelle sein. So war es Mitte der Woche noch in einem Referentenentwurf für die Verordnung vorgesehen. Nun sollen die Tests „durch die niedergelassenen Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren“ erbracht werden. Die Länder können allerdings parallel Regelungen für Testzentren an den Flughäfen beschließen, wie etwa in Berlin, München oder Frankfurt.

15 Euro für jeden Abstrich

Die Labordiagnostik wird seitens der Vertragsärzte wie gehabt bei den Laborärzten beauftragt. Mutmaßlich dürfte dafür das Muster OEGD, die abgewandelte Form des Musters 10, adaptiert werden, da dort der Paragraf 10a der Testverordnung noch nicht als Auftragsgrund aufgeführt ist. Die Selbstverwaltung muss bis zum 8. August die Regelungen anpassen.

Die KVen sind laut Verordnung verpflichtet, dem Ministerium monatlich die Anzahl der Tests bei Reiserrückkehrern zu melden. Schon dafür wird es eine separate Erfassung etwa mittels eigener Leistungsziffer oder Pseudo-GOP brauchen.

Für die Abstrichentnahme, das Beratungsgespräch und Ausstellung des Befunds erhalten Ärzte pauschal 15 Euro je Patient von ihrer KV. „Weitere Leistungen dürfen nicht in Abrechnung gebracht werden“, heißt es dezidiert etwa mit Blick auf die Versicherten- oder Grundpauschale.

Die Laborärzte erhalten für die PCR-Diagnostik inklusive Versandmaterial und Transportkosten wie gehabt 50,50 Euro pro Testung.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.08.202008:50 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn prellt die Zeche!

Wer bezahlt diese Reise-Luxus-Tests?
Natürlich nicht die Verursacher, sondern die GKV und keinesfalls die PKV!
"Urlauber können sich von morgen an bei der Rückkehr nach Deutsch­land kosten­frei auf SARS-CoV-2 testen lassen...Hieß es in einer Vorabfassung der Verordnung gestern noch, dass alle an der hausärztli­chen Versorgung teilnehmenden Ärzte Abstriche machen sollen, sieht die neue Verord­nung vor, dass die Leistungen „durch niedergelassene Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebe­nen Testzentren“ erbracht werden sollen. Tests sind auch beim Gesundheitsamt sowie an Teststationen an Flughäfen und Bahn­höfen möglich.
Bei der Vergütung für die Tests, die innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr erfolgen sollen, hat das Ministerium leicht nachgebessert. Gestern waren noch pauschal zehn Euro [sic!] für die „Entnahme von Körpermaterial“ angedacht. Heute heißt es in der Verordnung, dass es stattdessen 15 Euro geben soll. Die Kassenärztliche Bun­des­vereinigung hält 25 Euro für kostendeckend. Die Laborkosten [50,50 €] bleiben unverändert [hoch].
Die Kosten für die Tests trägt die gesetzliche Krankenver­si­cherung (GKV). Das Ministerium rechnet mit Mehrkosten von 50,5 Millionen Euro je einer Million Tests durch Laborleis­tungen und 15 Millionen Euro durch die pauschale Vergütung für die Vertragsärzte..."


Weitere Ungereimtheiten aus dem Hause Jens Spahn mit sachlich und fachlich nicht zu rechtfertigender Unterlassung und Diskriminierung: "Die Testung von medizinischem Personal in ambulanten Arztpraxen, die mit einer Viel­zahl von chronischen Kranken und alten Menschen intensiv in Berührung kommen, ist nicht vorgesehen“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Kollege Mark Barjenbruch.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Rainer Michael Stiebing 31.07.202020:00 Uhr

Wieso soll der Test kostenfrei sein und damit von der Allgemeinheit für das Vergnügen (Urlaub) einiger weniger bezahlt werden?? Hier wird das Verursacherprinzip ausgehebelt. Die Kosten könnten als Zwangsabgabe (entsprechend der MWST) dem Buchungspreis zugeschlagen werden oder direkt dem Reisenden in Rechnung gestellt werden.

Dr. Thomas Georg Schätzler 31.07.202017:48 Uhr

"Kostenfreie Corona-Tests für alle Reiserückkehrer" gibt es nicht!

Entweder bezahlen das die Steuerzahler/-innen (aber nicht mit Vermögens-, Erbschaftssteuer usw., die gibt es faktisch nicht) oder die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. alle Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Arbeitskraft.
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist mal wieder fein raus: Sie zahlt einfach nichts und wird freudestrahlend zum nächsten Termin mit fadenscheinigen Gründen die Versicherungsbeiträge erhöhen.

Vertragsärzte und Testzentren bekommen einen "Judaslohn" von 15,00 €, während die Laborautomaten 50,50 € erhalten.

Das ist organisierter "Scheckbetrug"!

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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