Krankenkassen
Krieg in der Ukraine: Flüchtlinge sollen medizinische Absicherung erhalten
Nach der Invasion Russlands sind eine Million Ukrainer auf der Flucht. Bei der Aufnahme in Deutschland wollen auch die Krankenkassen helfen – einen Hebel dafür gibt es.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Deutschlands Krankenkassen haben ihre Hilfe bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zugesagt. „Es ist wichtig, dass wir in dieser Situation solidarisch sind und den Menschen, die vor dem Krieg flüchten, unbürokratisch helfen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, der Ärzte Zeitung am Donnerstag.
Auch, wenn es primär Aufgabe der Kommunen und Länder sei, die medizinische Versorgung der Kriegsflüchtlinge sicherzustellen, „geben wir als gesetzliche Krankenversicherung unser Bestes, dabei zu unterstützen“, hatte zuvor auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, betont.
Auch der Vorstandsvorsitzende des IKK e.V., Hans-Jürgen Müller, machte deutlich, Kriegsflüchtlinge bräuchten jetzt „die Gewissheit einer fürsorglichen und umfassenden gesundheitlichen Absicherung“. Die Innungskrankenkassen stünden bereit, das „Organisatorische abzuwickeln“. In einem zweiten Schritt sei jedoch die „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ zu klären.
EU-Massenzustrom-Richtlinie im Fokus
Als Hebel einer schnellen und unbürokratischen Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen dient die Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Darauf verständigten sich die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten am Donnerstagnachmittag. Die Regelung im Aufenthaltsgesetz hat zur Folge, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie erhalten in der EU zunächst für ein Jahr Schutz, dies kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. Zudem haben die Geflüchteten mit der Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf medizinische und sonstige Hilfen. Darüber hinaus sollen sie eine sofortige Arbeitserlaubnis erhalten.
GKV-Spitzenverband wie AOK betonten, die medizinische Absicherung der Flüchtlinge laufe vorrangig über die Kommunen. Die Flüchtlinge aus der Ukraine hätten hier in einem ersten Schritt grundsätzlich Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Daneben gebe es aber auch die Möglichkeit, dass Geflüchtete Leistungen der Krankenversicherung erhielten. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass das aufnehmende Bundesland und der für das Asylbewerberleistungsgesetz zuständige Träger – in der Regel die Kommune – eine Rahmenvereinbarung mit den Kassen für die „auftragsweise Betreuung“ schließe.
Dossier
Krieg in der Ukraine
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor einer Woche sind laut UN inzwischen mehr als eine Million Menschen auf der Flucht. Mehrere Tausende von ihnen sind bereits auch in Deutschland angekommen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen sich am Montag auf Antrag Bayerns mit der Frage des Corona-Impfstatus der Flüchtlinge aus befassen. Berichten zufolge sollen bislang nur etwa 35 Prozent der Menschen in der Ukraine mit einem in der EU zugelassenen Impfstoffe vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Bundesärztekammer und Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärten, man stehe mit der Bundesregierung in Kontakt, um humanitäre Hilfsangebote zu koordinieren. Dabei gehe es auch um die Aufnahme und Verteilung von Verletzten und anderen Patienten, für die in der Ukraine keine Versorgung mehr möglich sei.
Um schnelle medizinische Hilfe in der Ukraine und auch in den Flüchtlingslagern der Anrainerstaaten leisten zu können, sollten die Bundesbürger spenden. Benötigt würden die Mittel für Verbandsmaterialien, Medikamente, medizinische und technische Ausrüstung sowie psychologische Unterstützung und Betreuung der Menschen. (hom/dpa)