Gesundheitsministerkonferenz

Lauterbach: „Die Länder sind gefordert, Hot Spots umzusetzen“

Eine Mehrheit der Bundesländer will keine Bundeszuständigkeit mehr für einschränkende Corona-Maßnahmen, wird bei der Gesundheitsministerkonferenz deutlich. Minister Lauterbach hält Super-Hot-Spots rechtlich für möglich.

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„Wir haben ein gutes Gesetz!“ Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach am Montag bei der Pressekonferenz in seinem Ministerium.

„Wir haben ein gutes Gesetz!“ Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach am Montag bei der Pressekonferenz in seinem Ministerium.

© Christoph Soeder/dpa

Berlin. Ganze Bundesländer können Hot Spot sein. Auf diese Möglichkeit des novellierten Infektionsschutzgesetzes hat Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach im Anschluss an eine Videoschalte mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz am Montagnachmittag verwiesen.

Ein Antrag aus dem Saarland, aus Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, das nur noch wenige Tage geltende Recht bis mindestens Ende Mai zu verlängern, sei abgelehnt worden, berichtete der Minister aus den Beratungen.

Die bundesweiten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes waren am 19. März ausgelaufen und vom Bundestag nur für eine Übergangsfrist bis 2. April verlängert worden.

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Rechtliche Hürden für nationale Regeln

„Die Länder sind gefordert, Hot Spots umzusetzen“, sagte Lauterbach. Wenn es eine nationale Überforderung des Gesundheitssystems nicht gebe, seien nationale Regeln nicht mehr anwendbar, sagte der Minister.

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Der Expertenrat im Bundeskanzleramt habe sich dahingehend geäußert, dass aktuell keine Überforderung des Gesundheitssystems auf nationaler Ebene zu befürchten sei. Daher gebe es keine rechtliche Handhabe zum Beispiel für eine deutschlandweite Maskenpflicht. Dass er persönlich anderer Meinung sei, sei für die Umsetzung des geltenden Rechts nicht maßgeblich.

Lauterbach betonte mehrmals in Richtung der Länder, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems lediglich drohen müsse, es handele sich um einen „Vorbeugeparagrafen“. Es müsse nicht belegt werden, dass eine Überlastung bereits bestehe. „Wir haben ein gutes Gesetz, das zu wenig genutzt wird, weil die Länder verlangen, am alten Recht festzuhalten, was nicht geht“, sagte Lauterbach.

Hamburger FDP will klagen

Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten bereits zuvor angekündigt, dass sie voraussichtlich ihre Bundesländer komplett zu Hot Spots erklären würden. Die Hamburger FDP hat für diesen Fall eine Klage angekündigt.

Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei angesichts niedriger Zahlen von Corona-Patienten auf Intensivstationen der Hansestadt nicht erkennbar, sagte FDP-Chef Michael Kruse. (af)

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