Gesundheitsministerkonferenz

Hot Spot-Regeln sorgen für Verwirrung

Wie viel Hot Spot darf es im Bundesland sein? Bei der Gesundheitsministerkonferenz am Nachmittag geht es um die Beinfreiheit der Länder bei der Corona-Bekämpfung und um die medizinische Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach hat bekräftigt, dass eine Landesregierung auch ein ganzes Bundesland zum Hot Spot erklären könne, wenn das Gesundheitswesen flächendeckend überlastet sei.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach hat bekräftigt, dass eine Landesregierung auch ein ganzes Bundesland zum Hot Spot erklären könne, wenn das Gesundheitswesen flächendeckend überlastet sei.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Über die Auslegung der Hot Spot-Regelung herrscht Uneinigkeit in der Koalition. Die neue Hot Spot-Regelung sei an strenge Voraussetzungen geknüpft und dürfe nicht pauschal angewendet werden, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie könne dann greifen, wenn in einzelnen Kommunen eine Überlastung des Gesundheitswesens drohe.

Die Hot Spot-Regelung steht am Nachmittag ab 14 Uhr auf der Tagesordnung einer Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und –minister von Bund und Ländern.

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Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach hatte im Vorfeld dagegen bekräftigt, dass eine Landesregierung auch ein ganzes Bundesland zum Hot Spot erklären könne, wenn das Gesundheitswesen flächendeckend überlastet sei. „Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen“, sagte Lauterbach. Darin sei er sich mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) einig.

Die Landesregierung in Schwerin hat Mecklenburg-Vorpommern hat das Land bereits bis Ende April zum Hot Spot erklärt. Auch der Hamburger Senat erwägt dies ebenfalls. Baden-Württemberg und Niedersachsen würden angesichts hoher Infektionszahlen gerne diese Option ziehen, sehen sich rechtlich aber nicht auf der sicheren Seite.

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Maskenpflicht per Hausrecht

Die bundeseinheitlichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind mit dem 19. März ausgelaufen. In den meisten Bundesländern gelten sie übergangsweise bis zum 2. April fort. Mit der Hot Spot-Regel hat der Bundestag den Ländern im Infektionsschutzgesetz stattdessen einen Weg eröffnet, auch darüber hinaus Maskenpflicht in Geschäften, 3G-Vorgaben beim Betreten von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Abstandspflichten zu erlassen.

Die bisherigen bundesweiten Vorgaben hätten trotz der hohen Infektionszahlen aus rechtlichen Gründen nicht mehr aufrecht erhalten werden können, hatte Lauterbach bereits am Freitag eingeräumt. Dafür müsste gleichzeitig eine bundesweite Gefährdung der Gesundheitsversorgung bestehen. Das sei nicht der Fall.

Der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zum Beispiel hat ein Fortbestehen der bundesweiten Maskenpflicht in Innenräumen gefordert. Lauterbach verwies darauf, dass Supermarktketten per Hausrecht von ihren Kunden das Maskentragen fordern könnten.

Impflücken bei Flüchtlingen

Die Ukraine-Flüchtlinge weisen zum Teil „riesige Impflücken“ auf, warnt Gesundheitsminister Lauterbach. Der Minister will am Nachmittag mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern prüfen, ob die Impfzentren eingesetzt werden könnten, um hier Abhilfe zu schaffen.

Es gehe dabei nicht nur um die Impfungen gegen COVID-19. Lauterbach verwies darauf, dass in Deutschland für Shulkiner eine Masern-Impfpflicht gelte. (af/dpa)

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