Umstrittene Krankenhausreform

Lauterbach legt sich mit den Ländern an: Zustimmungspflicht lehnen wir ab

Nach den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch ist klar: Der Zankapfel bei der Krankenhausreform ist die Zustimmungspflicht. Jetzt drohen mehrere Länder mit Verfassungsklage.

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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)  bleibt bei seiner Linie: Das Gesetz zur Krankenhausreform soll nicht von der Zustimmung der Länder im Bundesrat abhängig sein.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bleibt bei seiner Linie: Das Gesetz zur Krankenhausreform soll nicht von der Zustimmung der Länder im Bundesrat abhängig sein.

© Hannes P Albert / dpa / picture alliance

Berlin. Die Krankenhausreform bleibt zwischen Bund und Ländern umstritten. Gleichwohl schwört Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) alle Beteiligten gebetsmühlenartig auf Einigkeit im Ziel ein: Die Reform sei ohne Alternative, sagte Lauterbach nach den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwochnachmittag.

„Alle wissen, das ist eine einmalige, eine historische Gelegenheit, unser Krankenhaussystem so neu aufzubauen, wie wir es benötigen“, sagte der Minister. Gelinge die Reform nicht, sei ein ungeordnetes Krankenhaussterben in den nächsten Jahren nicht mehr abzuwenden.

Länder bemühen Gutachter

Gleichzeitig gingen am Mittwoch einige Länder auf Konfrontationskurs. Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ließen ein Gutachten veröffentlichen, das verfassungsrechtliche Einwände formuliert. Der von den genannten Ländern beauftragte Augsburger Rechtswissenschaftler Professor Ferdinand Wollenschläger war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Reform verfassungswidrig sein könne.

Der vorliegende Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes greife erheblich in die Krankenhausplanungshoheit der Länder ein. Es bestehe sogar das Risiko, dass das Gesetz ohne ausdrückliche Stimmenmehrheit der Länder im Bundesrat formell verfassungswidrig sei.

Bundesrat soll bei den Verordnungen einsteigen

Lauterbach wurde bei seinem Auftritt am späten Mittwochnachmittag nicht müde, darauf hinzuweisen, dass er die Zustimmungspflicht für die Reform an sich ablehne. Die im Verlauf der Umsetzung zu erlassenden Verordnungen jedoch sollen auch von den Bundesländern abgesegnet werden müssen. Er kündigte an, diese Verordnungen so weit wie möglich vorzuziehen, damit die Länder „die Katze nicht im Sack kaufen“ müssten.

Per Verordnung geregelt werden sollen zum Beispiel das Festlegen von Leistungsgruppen in den Krankenhäusern durch die Länder und Qualitätskriterien.

Nicht vorziehen ließen sich die Ausschüttungen aus dem Transformationsfonds, der die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft ab 2026 für zehn Jahre mit insgesamt 50 Milliarden Euro finanzieren soll. Dafür sehe er keine Spielräume, sagte Lauterbach.

Schlotzauer: Minister muss sich bewegen

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzauer (SPD) hatte genau dieses gefordert. Sie wies gleichwohl darauf hin, dass die Länder ihre Haushalte für die kommenden Jahre bereits vorbereiteten, mithin also auch die Ausgaben dafür einplanen müssten.

Die Reform sei aus Sicht der Länder daher noch nicht so weit gediehen, dass sie einen Praxis-Check bestehen könne. „Wir müssen uns einigen“, sagte Schlotzauer. Dafür wünsche sie sich mehr Beweglichkeit, als sie sie im Bund-Länder-Gespräch gesehen habe.

Lauterbach bestätigte am Mittwoch, dass der von ihm angepeilte Termin für die Beratung der Reform im Kabinett am 24. April nicht mehr zu halten sei. Nun solle die Reform am 8. Mai von der Ministerrunde um Kanzler Scholz in Richtung Bundestag verabschiedet werden.

Länderminister bauen an der Drohkulisse

Bis dahin gilt es offenbar noch viele Einwände auszuräumen: Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte am Mittwoch mit Blick auf das angesprochene Rechtsgutachten: „Wenn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, wird Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.“

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU), selbst Juristin, wurde dazu wie folgt zitiert: „Das vorliegende Gutachten soll keine Blockadepolitik manifestieren, ganz im Gegenteil: Es setzt sich mit der Frage auseinander, wie eine verfassungskonforme Reform nachhaltig und rechtssicher ausgestaltet werden kann.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Am Anfang des Prozesses ist zwischen Bund und Ländern die Zustimmungspflicht zum Reformgesetz vereinbart worden. Im Sinne der Sache sollte der Bund an seiner Zusage festhalten.

Baden-Württembergs grüner Gesundheitsminister Manfred Lucha forderte: „Durch die erneute Zusammenarbeit von Bund und Ländern kann einerseits der aktuelle Gesetzentwurf im Lichte des Eckpunktepapiers maßgeblich verbessert werden. Andererseits muss – wie bereits im vergangenen Jahr vereinbart – sichergestellt werden, dass das Gesetz der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedarf.“

Ampel-Fraktionen: Gleiche Lebensverhältnisse im Land

Die drei mit zur Pressekonferenz im Gesundheitsministerium gekommenen gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ampel-Fraktionen hoben ihr Interesse an der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Land heraus. Die Reformvorschläge basierten auf den von Bund und Ländern im vergangenen Sommer verabschiedeten Eckpunkten, sagte Heike Baehrens für die SPD.

Deutschland gebe in der Europäischen Union am meisten Geld für die Gesundheitsversorgung aus. Es gehe darum, mit dem vorhandenen Geld eine bessere Versorgung herzustellen, mahnte Dr. Janosch Dahmen für die Grünen an. Planungssicherheit herzustellen, gehe nur mit den Ländern gemeinsam, merkte für die FDP Professor Andrew Ullmann an.

Lauterbach bestätigte am Mittwoch, dass der von ihm angepeilte Termin für die Beratung der Reform im Kabinett am 24. April nicht zu halten sei. Nun solle die Reform am 8. Mai von der Ministerrunde um Kanzler Scholz Richtung Bundestag verabschiedet werden. (af/maw)

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