Warnsystem
Lauterbach will an Corona-Meldepflicht festhalten
Das hiesige Corona-Infektionsgeschehen fällt stärker aus als es die offiziellen Zahlen ausdrücken, gesteht selbst das RKI. Braucht es eine Meldepflicht dann überhaupt? In der Debatte darüber beziehen Ärzte klar Stellung.
Veröffentlicht:Berlin. Knapp 190.000 neue Infektionen mit SARS-CoV-2 sind dem Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch gemeldet worden. Selbst die Behörde geht davon aus, dass diese Zahl nur die halbe Wahrheit abbildet. „Es ist immer von einer Untererfassung auszugehen – nicht nur bei COVID“, teilt das RKI der Ärzte Zeitung auf Anfrage mit.
Und: „Eine Vollerfassung meldepflichtiger Krankheiten war noch nie das Ziel des Meldesystems, beziehungsweise ist generell nicht möglich“, schreibt das RKI.
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Unschärfe befördert Debatte
Die Unschärfe in den Meldedaten hat längst eine Diskussion über den Sinn der Meldepflicht an sich ausgelöst. Für Ärztevertreter steht diese jedoch nicht infrage. „Die gesetzliche Meldepflicht kann ähnlich wie bei anderen Viruserkrankungen beibehalten werden“, sagt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Wichtiger seien allerdings Messdaten wie die Hospitalisierungsrate.
„Die Meldepflicht ist weiterhin sinnvoll, denn wir befinden uns noch in einer Pandemie“, betont DKG-Chef Dr. Gerald Gaß. Sie abzuschaffen könne den Eindruck erwecken, dass die Krankheit keine „besonderen Auswirkungen“ mehr im Gesundheitssystem zeitige. Das sei erkennbar nicht der Fall.
Als „richtig und notwendig“, um das Infektionsgeschehen einschätzen und Pandemiemaßnahmen zu bewerten, bezeichnet ein Sprecher der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) die Meldepflicht.
Infektionsgeschehen
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„Richtig und wichtig“
Deren Funktion als Warnsystem hebt die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD, Dr. Elke Bruns-Philipps, hervor. „Die Meldepflicht, zum Beispiel über Labore bei einem positiven PCR-Test, macht weiterhin Sinn, weil diese trotz allem den Trend in der Inzidenz anzeigt.“ Die Rate positiver PCR-Tests in Relation zu allen vorgenommenen PCR-Tests gebe Hinweise auf die Infektionslast der Gesamtbevölkerung.
Dies sieht das Bundesgesundheitsministerium ähnlich. „Auf Basis der Daten aus der gesetzlichen Meldepflicht können lokal notwendige Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel dann, wenn frühzeitig Ausbrüche in Altenheimen und Krankenhäusern erkannt werden“, so ein Sprecher von Minister Professor Karl Lauterbach. Auch könnten die Daten helfen, die Impfeffektivität besser abzuschätzen. (af/hom/juk)