Lange Warteliste

Lebendspende als Alternative?

In vielen europäischen Ländern sind mehr Formen von Lebendorganspenden möglich als in Deutschland. Das entlastet die Warteliste. Die Optionen werden auch bei uns wieder neu diskutiert.

Von Dr. Nicola Siegmund-Schultze Veröffentlicht:
Lebendspende: Lässt sich der Donorpool erweitern?

Lebendspende: Lässt sich der Donorpool erweitern?

© Holger Hollemann / dpa

Köln. Circa 90.000 Menschen in Deutschland benötigen regelmäßige Hämodialyse und circa 7150 stehen auf der aktiven Warteliste für eine Niere. Schon ein Jahr nach Transplantation beginnt sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Nierenempfänger sukzessiv zu erhöhen.

„Mit circa acht Jahren ist die Wartezeit auf eine postmortale Niere in Deutschland viel zu lang“, sagte Professor Christine Kurschat von der Abteilung Innere Medizin II am Universitätsklinikum Köln bei der Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) in Köln.

„Es wäre wünschenswert, wenn der gesetzliche Rahmen sowohl für die postmortale Organspende erweitert würde, als auch für die Lebendspende“, so Kurschat zur „Ärzte Zeitung“.

Niere: Ein Viertel Lebendspenden

Im vergangenen Jahr erhielten 2132 Patienten eine neue Niere, 520 Patienten hatten einen Lebendspender, das sind 24,4 Prozent (Jahresbericht der DSO 2019). Während das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) der postmortalen Organspende den Vorzug vor der Lebendorganspende gibt (Subsidiaritätsprinzip), wird die Lebendspende in anderen Ländern stark gefördert. Großbritannien zum Beispiel will innerhalb der kommenden zehn Jahre die Zahl der Transplantationen insgesamt um 42 Prozent erhöhen.

„Dazu soll auch die Lebendspende intensiviert werden“, sagte Frank Dor, Abteilungsleiter am Hammersmith Hospital am Imperial College London. Derzeit stammen dort 38,8 Prozent der transplantierten Nieren von Lebendspendern.

„Unsere künftige Philosophie: Die präemptive Nierentransplantation mit Lebendspender hat oberste Priorität, an zweiter Stelle steht die Lebendspende nach Beginn der Dialyse des Empfängers und an dritter die Aufnahme des Patienten auf die Warteliste für ein postmortales Organ“, sagte Dor.

So könnten insgesamt mehr Organe verpflanzt werden und das klinische Ergebnis des Empfängers sei einer aktuellen Metaanalyse nach am besten, wenn ein Nierenkranker bei einer geschätzten glomerulären Filtrationsrate (eGFR) von 20 mL/min ein neues Organ bekomme.

Cross-over-Spende als gerichtete Lebendspende

„Ab einer eGFR von 30 mL/min sollte über die Option der Lebendspende beraten werden. Bei einer sorgfältigen Auswahl der Spender ist dieses Vorgehen sicher.“ Derzeit warten die Briten durchschnittlich zwei Jahre auf eine neue Niere. Um den Donorpool zu vergrößern und damit auch die Möglichkeit für eine biologisch optimierte Allokation, gibt es in Großbritannien bereits nationale Programme. Die Cross-over-Spende gilt dort als eine Form der gerichteten Lebendspende.

Dabei ist jeweils ein Partner zweier oder mehrerer Paare krank und ein gesunder Partner bereit zur Organspende, hat aber eine inkompatible Blutgruppe oder Gewebemerkmale, die beim anvisierten Empfänger zu einer positiven Kreuzprobe führen.

Es wird dann im UKLKSS-Programm nach passenden Spender-Empfänger-Paaren gesucht. Die Lebendspende kann auch ungerichtet in einen Pool erfolgen, aus dem der kranke Partner dann eine passende Niere erhält (Ringtausch), und es werden komplett anonyme, ungezielte Lebendspenden akzeptiert.

Über das UKLKSS-Programm seien bisher 1241 Nieren transplantiert worden, sie hätten im vergangenen Jahr 18 Prozent aller Lebendnierenspenden ausgemacht, sagte Dor. Auf europäischer Ebene fördert die EU das European Network for Collaboration on Kidney Exchange Programme (ENCKEP). Darüber tauschen derzeit zehn Länder im Rahmen ihrer nationalen Gesetze Nieren aus, die durch Lebendspenden initiiert werden.

Die ungerichtete Lebendorganspende ist in Deutschland gesetzlich verboten. Spender und Empfänger müssen sich „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen (§ 8 TPG)“. So soll der Spender geschützt und Organhandel vermieden werden.

Überkreuzspende juristisch möglich

Dennoch ist die Überkreuzlebendspende juristisch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer konkreten Überkreuzlebendspende entschied das Bundessozialgericht, dass sie von den Krankenkassen zu finanzieren sei. Im Urteil heißt es, eine gefestigte, intensive Beziehung müsse im Vorfeld der Operation für Ärzte oder Psychologen erkennbar, wenn auch nicht für jeden offenkundig sein (Az.: B 9 VS 1/01 R).

Das war Türöffner für weitere, wenige regionale Überkreuznierenprogramme wie das der Universitätskliniken Düsseldorf, Essen und Köln. Die Implementierung eines nationalen Austauschprogramms in Deutschland oder die Teilnahme an internationalen Programmen wie ENCKEP wird als rechtlich schwierig angesehen, da sich eine persönliche Verbundenheit, wie sie das Gesetz fordert, auf größere räumliche Distanz möglicherweise schwer herstellen oder aufrechterhalten lässt.

Die anonyme Lebendspende ist in Deutschland verboten und würde nach Meinung der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin auch die Warteliste nicht relevant entlasten, solange nicht öffentlich dafür geworben würde (17.03.2005; Drucksache 15/5050).

Unter Patienten mit terminalem Nierenversagen fände allerdings auch die anonyme Lebendspende Akzeptanz. Von 101 an der Universitätsklinik Köln befragten Hämodialysepatienten wären mehr als 90 Prozent bereit, sich eine anonym gespendete Niere übertragen zu lassen, berichtete Kurschat bei der DTG-Tagung in Köln, und 50,5 Prozent würden auch anonym eine Niere spenden, wenn die medizinischen und juristischen Voraussetzungen gegeben wären.

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