Soziale Pflegeversicherung
Liquiditätshilfe für Pflegekasse: Zeitung lüftet Geheimnis
Laut einem Bericht der BILD-Zeitung handelt es sich bei der Pflegekasse, die Liquiditätshilfe beantragen muss, um die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Veröffentlicht:Berlin. Kürzlich wurde bekannt, dass erstmals in der 30-jährigen Geschichte der sozialen Pflegeversicherung (SPV) eine Pflegekasse Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsfonds beantragen muss. Sowohl das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als auch der GKV-Spitzenverband lehnten die Nennung des Namens der betreffenden Kasse ab.
Die BILD-Zeitung (Online-Ausgabe vom 10. März) vermeldet nun, das Geheimnis gelüftet zu haben. Es handele sich bei der Pflegekasse um die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus Kassel in Hessen, schreibt das Blatt.
Die SVLFG bestätigte auf Anfrage der Ärzte Zeitung, dass sie Liquiditätshilfe beim BAS beantragt hat. Das habe das Bundesamt von der SVLFG gefordert, sagte eine Sprecherin.
Schon seit Jahren „Nehmerkasse“
Die Kasse sei schon seit Jahren auf den Finanzausgleich aus dem Ausgleichsfonds angewiesen und gehöre damit zu den „Nehmerkassen“. Grund sei unter anderem, dass die Zahl etwa der Betriebe zurückgehe und sich unter den 500.000 Versicherten der SVLFG viele ältere Menschen befänden.
Die Finanzlage der Kasse sei schon lange bekannt, die Gremien hätten selbst immer wieder darauf hingewiesen. Die beantragten Liquiditätshilfen sollen nun dafür sorgen, dass der monatliche Finanzausgleich in Form einer Abschlagszahlung früher in die Kassen der SVLFG fließt.
Ausgleichsfonds muss „leistungsfähig“ bleiben
Der GKV-Spitzenverband hatte anlässlich dieses Falls jüngst betont, dass sich Versicherte aufgrund des Ausgleichsmechanismus keine Sorgen machen müssten. Sie müssten nicht befürchten, dass ihnen keine Leistungen mehr gewährt werden.
Auf eine Anfrage der Ärzte Zeitung hin hatte das BAS zuletzt erklärt: „Der Umfang der Hilfegewährung richtet sich nach dem Hilfebedarf (…). Daraus ergibt sich die Grenze der Hilfegewährung (…). Darüber hinaus setzt die Gewährung einer Finanzhilfe voraus, dass der Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung seinerseits leistungsfähig bleibt; auch daraus kann eine Begrenzung der Hilfe resultieren.“
Unter Kassenvorderen sorgt der Vorgang dennoch für Unruhe: Befürchtet wird, dass es – komme es nicht zur raschen Stabilisierung der seit Jahren defizitären gesetzlichen Pflegeversicherung – zu Domino-Effekten kommen könne und weitere Pflegekassen Finanzhilfen beim BAS beantragen müssten. (juk/hom)