Implantateregister

Lückenlose Datenbasis ist das A & O

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss erhält der Gesetzentwurf viel Zustimmung. Spahns versuchter Durchgriff auf den GBA sorgt für Ärger.

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BERLIN. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Schaffung eines umfassenden, lückenlosen Implantateregisters stößt in der Fachwelt auf einhellige Unterstützung – die AfD, die dafür plädiert, dass Patienten der Aufnahme ins Register widersprechen können, ist mit ihrer Auffassung isoliert.

Die verpflichtende Erfassung lückenloser Daten über verwendete Implantate sei notwendig, um Verzerrungen zu vermeiden und frühe Erkenntnisse über mögliche Risiken zu gewinnen, argumentierte Professor Joachim Hassenpflug, Senator der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie.

Geplante Sanktionen bei Nichtbeteiligung

Die bisherigen Erfahrungen mit freiwilligen Registern zeigten, dass kleinere Kliniken darin unterrepräsentiert seien und die Daten von Privatpatienten gar nicht erfasst würden.

Umfassende Register einschließlich der Erfassung des gesundheitlichen Zustandes der Patienten und der angewandten Prozeduren seien geeignet, Best Practice-Modelle sowie Ausreißer und Hochrisiko-Konstellationen zu identifizieren. Ausdrücklich begrüßte Hassenpflug auch die geplante Sanktionierung bei Nichtbeteiligung am Register, das künftig Transparenz hinsichtlich der medizinischen Outcomes schaffen werde.

Auf Einwände der AfD-Fraktion, dass Patienten auf der Basis guter Aufklärung zumeist freiwillig in die Registrierung einwilligen würden, reagierten Vertreter des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) und der Bundesärztekammer mit Skepsis.

Die Erkenntnisse aus Registern seien eine Grundlage für gute Patientenaufklärung vor einem Eingriff, sagte Dr. Ilona Köster-Steinebach vom APS. Ohne Verpflichtung könnten vor allem kleinere Krankenhäuser geneigt sein, sich an der Registrierung nicht zu beteiligen.

Konflikt zeichnet sich ab

In einem anderen zentralen Punkt des Gesetzentwurfs – dem Versuch des Bundesgesundheitsministeriums, bei Entscheidungen über die Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Fachaufsicht an sich zu ziehen – zeichnet sich ein Konflikt innerhalb der Koalition ab.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, sieht darin den Versuch, für Teile der Kassenmedizin den international anerkannten Boden der evidenzbasierten Medizin zugunsten von opportunistischen politischen Entscheidungen im Leistungsrecht der Kassen zu verlassen.

Bereits im Vorfeld hatte der GKV-Spitzenverband seine ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben deutlich gemacht (wir berichteten). GKV-Chefin Doris Pfeiffer sprach sich allerdings für eine Straffung der Verfahren und vereinfachte Abstimmungsregeln aus. (HL)

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