Innovationen im GBA
Fachaufsicht? Das widerstrebt nicht nur der BÄK
BERLIN. Es hagelt weiter Kritik an Spahns Plänen, über das Implantateregistergesetz die Fachaufsicht über Entscheidungen zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ambulanten Versorgung übernehmen zu wollen. Die geplanten staatlichen Eingriffe seien „systemfremd“, monierte die Bundesärztekammer (BÄK) am Freitag.
Mit Blick auf die öffentliche Anhörung des Gesetzesentwurfs im Gesundheitsausschuss des Bundestages an diesem Montag warnt die Kammer davor, dass damit die Arbeitsprinzipien des deutschen Gesundheitswesens und die Rolle der Selbstverwaltung in Frage gestellt würden.
Auch zu Wort meldete sich am Wochenende die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Partei fürchtet eine Beeinträchtigung des Patientenschutzes durch die mögliche Neuregelung.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane über nötige Beschleunigungen bei den Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hinaus einen Generalangriff auf die bisherige Bewertungspraxis, so Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen. „Was als Patienteninteresse daherkommt, dient in dieser Form in Wahrheit eher den Interessen der Hersteller von Medizinprodukten und medizinischen Hilfsmitteln.“
Hintergrund ist ein vom Kabinett auf den Weg gebrachter Entwurf. Mit dem Gesetz will Spahn auch schnellere Entscheidungen erreichen, dass neue Behandlungsmethoden von der Kasse bezahlt werden. Dafür soll der GBA künftig unter anderem nach zwei statt drei Jahren fertig sein.
Und es soll verpflichtend eine Erprobung beschlossen werden, wenn ein Potenzial einer Methode festgestellt wird. Klein-Schmeink warnte vor zu kurzen Fristen dafür. Belastbare wissenschaftliche Ergebnisse über Nutzen und Risiko der Methode seien nicht mehr möglich.
GKV warnt vor Risiken schneller Therapieeinführung
Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatten vor Risiken gewarnt. „Es macht keinen Sinn, eine neue Behandlungsmethode schnell einzuführen, wenn das Verhältnis von Nutzen und Risiko unbekannt ist“, mahnte die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer.
Wenn Erprobungsstudien von einer Kann-Regelung zur Pflicht würden, sei aber zu befürchten, dass künftig reine Anwendungsbeobachtungen die bisher geforderten qualitativ hochwertigen Studien ersetzen könnten, so Pfeiffer.
Die BÄK sieht beim geplanten Implantateregister-Errichtungsgesetz indes noch an anderer Stelle Handlungsbedarf: Bei Verwendung eines nicht vom Hersteller in der Produktdatenbank registrierten Implantats soll der Vergütungsanspruch der Gesundheitseinrichtungen künftig entfallen und hierfür ein komplexes bürokratisches Verfahren eingeführt werden.
Ärzte und Krankenhäusern verwendeten jedoch nur solche Implantate, die in Verkehr gebracht worden sind, so die BÄK. „Die Verantwortung zur Registrierung vor Inverkehrbringen liegt also beim Hersteller und nicht etwa bei den Gesundheitseinrichtungen“, stellt die Kammer in einer Mitteilung klar. (reh/dpa)