Bundestag
Masernschutzgesetz auf der Zielgeraden
Für Ärzte und medizinisches Personal gilt künftig eine Impfpflicht gegen Masern.
Veröffentlicht:Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch den Weg freigemacht für eine weitreichende Impfpflicht gegen Masern.
Das Gesetz soll am Donnerstagvormittag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden. Für die Vorlage stimmten Union, SPD und FDP. Die AfD lehnte ab, Grüne und Linke enthielten sich. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz werden nun alle Ärzte berechtigt, Schutzimpfungen vorzunehmen. Das gilt auch für die Betriebsärzte. Verstärkt soll es wieder Reihenimpfungen in Schulen geben.
In Modellvorhaben sollen auch Apotheker volljährige Menschen impfen dürfen. Für Ärzte und Personal in Praxen, Krankenhäusern und generell medizinischen Einrichtungen soll künftig die Impfpflicht gelten. Ausnahmen gelten bei Allergien und weiteren Kontraindikationen.
Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen
Die Reform sieht zudem eine Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen vor. Geplant ist ein verpflichtender Impfschutz gegen die Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege.
Vor Aufnahme in solche Einrichtungen muss für die Kinder künftig nachgewiesen werden, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.
Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden kann.
FDP: Weitere Bürokratielasten
Weiterhin offene Impflücken sowie fehlende, niedrigschwellige Impfangebote fehlten, monierte der FDP-Gesundheitspolitiker und Infektiologe Professor Andrew Ullmann. Kindertagesstätten und Schulen würden mit der Impfpflicht weitere Bürokratielasten aufgebürdet.
Tatsächlich sollen bei der Information der Bevölkerung beim RKI vorliegende Informationen zu bestehenden Impflücken künftig gezielt genutzt werden.
Weitere Regelungen sind:
- Die Kassen sollen Anreize (Boni) für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen ausloben dürfen.
- Versicherte erhalten künftig bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch, andere Misshandlungen und Gewalt einen Anspruch auf eine vertrauliche medizinische Spurensicherung am Körper zu Lasten der Krankenkassen.
- Werbung für Schönheitsoperationen, die sich an Jugendliche richtet und mit Vorher-Nachher-Vergleichen arbeitet, soll verboten werden.
- Ein Wiederholungsrezept wird eingeführt. Versicherten mit Dauermedikation sollen Ärzte eine Verordnung ausstellen können, die eine bis zu drei Mal wiederholte Abgabe erlaubt.
Bis Mitte Oktober 2019 waren dem zuständigen Robert-Koch-Institut in Berlin 498 neue Masernfälle gemeldet worden, 21 weniger als im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor. (af)