Bundestag

Masernschutzgesetz auf der Zielgeraden

Für Ärzte und medizinisches Personal gilt künftig eine Impfpflicht gegen Masern.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch den Weg freigemacht für eine weitreichende Impfpflicht gegen Masern.

Das Gesetz soll am Donnerstagvormittag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden. Für die Vorlage stimmten Union, SPD und FDP. Die AfD lehnte ab, Grüne und Linke enthielten sich. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz werden nun alle Ärzte berechtigt, Schutzimpfungen vorzunehmen. Das gilt auch für die Betriebsärzte. Verstärkt soll es wieder Reihenimpfungen in Schulen geben.

In Modellvorhaben sollen auch Apotheker volljährige Menschen impfen dürfen. Für Ärzte und Personal in Praxen, Krankenhäusern und generell medizinischen Einrichtungen soll künftig die Impfpflicht gelten. Ausnahmen gelten bei Allergien und weiteren Kontraindikationen.

Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen

Die Reform sieht zudem eine Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen vor. Geplant ist ein verpflichtender Impfschutz gegen die Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege.

Vor Aufnahme in solche Einrichtungen muss für die Kinder künftig nachgewiesen werden, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden kann.

FDP: Weitere Bürokratielasten

Weiterhin offene Impflücken sowie fehlende, niedrigschwellige Impfangebote fehlten, monierte der FDP-Gesundheitspolitiker und Infektiologe Professor Andrew Ullmann. Kindertagesstätten und Schulen würden mit der Impfpflicht weitere Bürokratielasten aufgebürdet.

Tatsächlich sollen bei der Information der Bevölkerung beim RKI vorliegende Informationen zu bestehenden Impflücken künftig gezielt genutzt werden.

Weitere Regelungen sind:

  • Die Kassen sollen Anreize (Boni) für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen ausloben dürfen.
  • Versicherte erhalten künftig bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch, andere Misshandlungen und Gewalt einen Anspruch auf eine vertrauliche medizinische Spurensicherung am Körper zu Lasten der Krankenkassen.
  • Werbung für Schönheitsoperationen, die sich an Jugendliche richtet und mit Vorher-Nachher-Vergleichen arbeitet, soll verboten werden.
  • Ein Wiederholungsrezept wird eingeführt. Versicherten mit Dauermedikation sollen Ärzte eine Verordnung ausstellen können, die eine bis zu drei Mal wiederholte Abgabe erlaubt.

Bis Mitte Oktober 2019 waren dem zuständigen Robert-Koch-Institut in Berlin 498 neue Masernfälle gemeldet worden, 21 weniger als im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundestag

Masern-Impfpflicht ist beschlossen

Ärzte laufen Sturm

Breite Front gegen impfende Apotheker

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Ein Kerngedanke von Vision Zero ist, die Zahl der vermeidbaren krebsbedingten Todesfälle immer weiter zu senken und idealerweise gegen Null zu bringen.

© Kateryna_Kon / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Vision Zero in der Onkologie – fangen wir an

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Der Kampf gegen HP-Viren ist ein Schwerpunkt der Initiative Vision Zero.

© Pornpak Khunatorn / Getty Images / iStock

Welt-HPV-Tag

Krebs verhindern: Jugend gegen HPV impfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass eine chronische Lebererkrankungen ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf einer akuten Pankreatitis ist. Sie betonen aber, dass für eine endgültige Schlussfolgerungen die Fallzahlen teils zu gering und die Konfidenzintervalle zu weit sind.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Mehr Komplikationen, höhere Sterblichkeit

Akute Pankreatitis plus CLD – eine unheilvolle Kombination

Einweg-E-Zigaretten

© Moritz Frankenberg / dpa

Vaping

Konsum von fruchtigen E-Zigaretten im Trend