Kommentar
Mathematik und Morbi-RSA
Politische Erwägungen dürfen anerkannte Verfahren der Mathematik und der Gesundheitsökonomie nicht aushebeln. Das ist eine zentrale Botschaft der aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) zur Neuberechnung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) - und zugleich eine Ohrfeige für das Bundesgesundheitsministerium.
Das Ministerium hatte das Bundesversicherungsamt (BVA) daran gehindert, einen Fehler bei der Berechnung der Pauschalen zu beheben, die den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen werden. Durch den Fehler wurden die Kassen benachteiligt, die besonders viele ältere und chronisch kranke Versicherte haben.
Ohne eine Korrektur bleiben nach Einschätzung des Gerichts Anreize zur Risikoselektion bestehen. Aber diese sollten ja gerade vermieden werden.
Auch wenn die Entscheidung des Landessozialgerichts rechtskräftig werden sollte, ist klar, dass das Gerangel um den Risikostrukturausgleich damit nicht beendet sein wird. Dafür ist zu viel Geld im Spiel, sind die Interessen der Beteiligten auch zu unterschiedlich.
Es kann nicht sein, dass man Fakten ignoriert, nur weil sie nicht ins politische Kalkül passen.
Lesen Sie dazu auch: Urteil: Morbi-RSA falsch berechnet!