Ausländische Ärzte
Mediziner Spitzenreiter bei der Anerkennung
Was sprachlich sperrig als "Anerkennungsgesetz" daherkommt, hat sich seit zwei Jahren für ausländische Ärzte als Türöffner nach Deutschland erwiesen. Ihre Ausbildung wird ganz überwiegend als gleichwertig anerkannt. Anders sieht es bei den Pflegeberufen aus.
Veröffentlicht:BERLIN. Ausländische Ärzte sind die maßgeblichen Profiteure des sogenannten Anerkennungsgesetzes, das vor rund zwei Jahren in Kraft getreten ist. Das zeigt eine Auswertung, die das Bundesforschungsministerium am Mittwoch vorgelegt hat.
Mit diesem Gesetz ist seit April 2012 erstmals ein Rechtsanspruch für ausländische Bewerber geschaffen worden, um ihren ausländischen Abschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen.
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) kommentierte, das Anerkennungsgesetz habe sich als wirkungsvolles Instrument "zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" erwiesen.
Allein im Jahr 2012 haben Länderbehörden und Kammern fast 11.000 Anträge bearbeitet. Knapp 8000 davon sind bis Ende desselben Jahres entschieden worden und gingen in die Auswertung ein.
Gesundheitsberufe machten dabei einen Anteil von fast 80 Prozent aus: 5697 Anträge stammten von ausländischen Ärzten, 1482 von Gesundheits- und Krankenpflegern. Mit weitem Abstand folgen Zahnärzte (342), Apotheker (321) und Physiotherapeuten (243).
Mehr als neun von zehn Ärzten haben Erfolg
Das Ergebnis ist vor allem für die reglementierten Berufe, zu denen Ärzte zählen, erfreulich: Bei 91,6 Prozent der Anträge wurde den Bewerbern die volle Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse, hier: der Approbation, bestätigt, in 7,3 Prozent der Fälle war eine sogenannte Ausgleichsmaßnahme nötig.
Die Daten geben keinen Aufschluss darüber, um welche Ausgleichs- oder Nachqualifizierungsmaßnahme es sich bei Ärzten gehandelt hat. Lediglich bei 1,1 Prozent der Bewerber wurde keine Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt.
Damit liegt die vollständige Anerkennung der Abschlüsse bei Ärzten deutlich über der Quote der reglementierten Berufe insgesamt (knapp 84 Prozent: Gleichwertigkeit, 12,7 Prozent: Auflagen, 3,5 Prozent: keine Gleichwertigkeit). Noch stärker ausgeprägt sind die Unterschiede bei Gesundheits- und Krankenpflegern.
Nur in knapp sechs von zehn Fällen wurde dem Bewerber dort eine gleichwertige Ausbildung attestiert. Knapp jeder Dritte musste eine Nachqualifizierung erbringen, 11,5 Prozent der Abschlüsse wurden als nicht gleichwertig erachtet.
Föderaler Flickenteppich bei den Kosten der Anerkennung
Interessant ist die Verteilung der Herkunftsländer der Bewerber: 1764 Antragsteller kamen aus Deutschland, hatten ihren Wohnsitz bereits hierzulande. Weitere häufige Herkunftsstaaten: Rumänien (996), Russland (696), Polen (645), Ungarn (561), Österreich (501), Griechenland (432) und Türkei (426).
Stark variieren die Kosten, die Antragsteller je nach Bundesland und sogar Regierungsbezirk in Kauf nehmen müssen, um ihre Unterlagen prüfen zu lassen.
Beim Regierungspräsidium Stuttgart fallen für die Prüfung der Approbation 250 Euro an, bei der Regierung von Oberbayern sind es für EU-Bürger 150 und für Angehörige aus Drittstaaten 220 bis 350 Euro.
Bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz betragen die Kosten je nach Aufwand 80 bis 850 Euro, in Niedersachsen liegt der Kostenrahmen zwischen 140 und 650 Euro.