Mehr Spätabtreibungen - weil die Statistik präziser ist

Aufgrund einer veränderten Erhebungsgrundlage ist die Zahl der Spätabtreibungen im laufenden Jahr stark gestiegen.

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Die Zahl der gemeldeten Spätabtreibungen ist im ersten Quartal 2010 gestiegen.

Die Zahl der gemeldeten Spätabtreibungen ist im ersten Quartal 2010 gestiegen.

© klaro

BERLIN (fst). Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ab der 22. vollendeten Woche sind im ersten Halbjahr stark gestiegen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Allerdings geht der Anstieg vermutlich auf ein geändertes Meldeverhalten der Ärzte zurück, sagte Dorothee Bär, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, der "Ärzte Zeitung". Denn Ärzte, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, können seit Jahresbeginn mit einem Bußgeld belegt werden.

So registrierten die Statistiker im ersten Quartal 2010 ingesamt 96 Abbrüche ab der 22. Woche, knapp 55 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Für das zweite Quartal beträgt der Anstieg sogar 152 Prozent.

Seit Beginn des Jahres enthalten die Erhebungsbögen des Statistischen Bundesamtes erstmals auch Angaben zur Zahl der Fetozide etwa bei Mehrlingsschwangerschaften. Unionsabgeordnete hatten die frühere Erhebungspraxis kritisiert. Nach offiziellen Zahlen ist 2009 in 237 Fällen ein Abbruch nach der 23. Woche vorgenommen worden.

"Wir begrüßen, dass die neue Statistik mehr Transparenz schafft", sagte Bär. Allerdings sei die Tatsache, dass auch Abbrüche bei Mehrlingsschwangerschaften gezählt werden, für viele Reproduktionsmediziner und Pränataldiagnostiker neu und "muss noch besser kommuniziert werden".

Im Mai 2009 hatte sich der Bundestag nach zähen Verhandlungen auf Änderungen im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz geeinigt. Seit Anfang 2010 sind diagnostizierende Ärzte bei Erkrankung des Kindes im Mutterleib gesetzlich verpflichtet, die Schwangere umfassend zu informieren. Sie müssen zudem auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Zwischen Diagnose und einem möglichen Abbruch gilt eine Frist von mindestens drei Tagen.

Es müssten erst weitere Daten vorliegen, bevor man feststellen könne, ob die Neuregelung tatsächlich zu einer Verminderung der späten Abbrüche beigetragen hat, erklärte Bär.

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Kommentare
Prof. Dr. Volker von Loewenich 23.09.201021:27 Uhr

ehr Spätabtreibungen ....

Der Pränatalmediziner ist nicht nur verpflichtet, auf eine psychosoziale Beratung hinzuweisen und diese ggf. auch zu vermitteln, was er muß genau dokumentieren muß. Ausserdem, und das hat sich noch nicht genügend herumgesprochen, muß der Pränatalmediziner zur Beratung auch "Ärztinnen und Ärzte hinzuziehen, die mit den Gesundheitsstörungen (d.h. den beim Feten gefundenen) bei geborenen Kindern Erfahrungen haben" (§ 2 a Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, in Kraft seit 01. Januar 2010).
Prof. Dr.med. volker von Loewenich, Frankfurt a.M.

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