Landessozialgericht

Meniskopathie: Berufskrankheit nur mit makroskopischem Befund

Für die Anerkennung einer Meniskopathie als Berufskrankheit ist ein makroskopischer Befund nötig. Ein MRT reicht nicht, entschieden jetzt Richter am Thüringer Landessozialgericht.

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