Eckpunkte-Papier verrät

Ministerium wird Selbstverwaltung stärker kontrollieren

Mehr Aufgaben für Vertreterversammlungen, schärfere Kontrollrechte des Gesundheitsministeriums und Bußgelder bei Verstößen: Das sind des Eckpunkte des BMG für ein neues KBV-/GKV-Kontrollgesetz, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

BERLIN/DORTMUND. Das als Reaktion auf die Vorgänge bei der KBV vom Bundesgesundheitsministerium geplante GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz wird die ärztliche Selbstverwaltung nachhaltig schwächen.

Davor warnt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Zu verdanken habe man das denjenigen, die ein rechtzeitiges Aufräumen bei der KBV verhindert haben, kritisierte er auf der Vertreterversammlung in Dortmund.

Ziel des "Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV" sei es, die Kontrollrechte der Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung zu stärken und die Aufsicht über die Spitzenorganisation wirksamer auszugestalten. Ein entsprechendes Eckpunktepapier des BMG liegt der "Ärzte Zeitung" vor.

Darin werden nun konkrete Kontrollinstrumente genannt. Dazu gehören verbesserte Einsichts- und Prüfrechte der Vertreterversammlungen, eine bessere Information der Vertreterversammlungen über die Arbeit von Ausschüssen und die Möglichkeit der Abwahl von VV-Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit.

 Die KVen erhalten schärfere Vorgaben zu Anlagen, Rücklagen und Betriebsmitteln und erweiterte Prüfungs- und Mitteilungspflichten. Zudem ändert sich das Recht der Aufsicht zur Beanstandung und Genehmigung des Haushalts, der unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Dryden sieht das Risiko, dass die KBV dann in Zukunft jedes Jahr über eine längere Zeit ohne genehmigten Haushalt arbeiten müsse.

Bußgelder für Führungskräfte

"Das würde der Arbeit der Selbstverwaltung innerhalb des KV-Systems nicht zuträglich sein." Geplant ist ferner eine jährliche Veröffentlichung der Sitzungs- und anderer Entschädigungsregeln.

Bauchschmerzen bereitet Dryden das Sonderaufsichtsrecht. Es umfasse Vorstandsdienstverträge, Grundstücksgeschäfte, Eingriffsmöglichkeiten in Satzungsbeschlüsse oder Zwangsgelder für die Vollstreckung von Aufsichtsverfügungen.

 Ferner erwägt das Bundesgesundheitsministerium, für Funktionsträger Bußgelder vorzusehen.

"Der Entwurf hat eher den Titel eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht verdient", sagte Dryden.

Zwar würde durch manche Maßnahmen tatsächlich die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung gestärkt. Aber vor allem erhalte die Aufsicht ein umfassenderes Eingriffsrecht in die Selbstverwaltung. "Damit verliert die Selbstverwaltung letztlich an Eigenständigkeit und Kompetenz."

Das geplante Gesetz gilt für alle Spitzenorganisationen auf Bundesebene: neben der KBV auch für die KZBV, den GKV-Spitzenverband, den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes und den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Nach Drydens Auffassung wäre es dazu nicht gekommen, wenn man vor einem Jahr seiner Forderung nach wirksamer Aufklärung und gegebenenfalls Strafverfolgung nachgekommen wäre. In der KBV sei Mist gebaut worden.

"Man hat versucht, den Mistgestank mit Duftmitteln zu übertünchen. Den Verhinderern und Aussitzern in der KBV-VV gilt mein ironischer Dank für diesen Bärendienst an uns allen", so Dryden.

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