Notdienst

NRW testet integrierte Leitstelle

Nordrhein-Westfalen geht in der Notfallversorgung neue Wege und testet eine integrierte Leitstelle, die den Anrufer an Bereitschaftsdienst und Notarzt weitervermittelt. Andere KVen machen mit Portalpraxen positive Erfahrungen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Ist es ein dringlicher medizinischer Notfall – oder kann auch der Bereitschaftsdienst helfen?

Ist es ein dringlicher medizinischer Notfall – oder kann auch der Bereitschaftsdienst helfen?

© 279photo/stock.adobe.com

MÜNSTER. Um die Notfallversorgung effizienter zu gestalten, wird in Nordrhein-Westfalen das Konzept einer integrierten Leitstelle aus Rettungsdienst und ambulantem Notfalldienst erprobt. Das habe das 90a-Gremium zur sektorübergreifenden Versorgung beschlossen, berichtete der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Theodor Windhorst, auf dem 10. Westfälischen Ärztetag in Münster.

Ein solches System soll in Paderborn, im Kreis Lippe und in Höxter getestet werden, sagte er. Zu der notwendigen Verbesserung der Strukturen in der Notfallversorgung gehören für ihn eine einheitliche Rufnummer und ein Triage-System, das ärztlich vertretbar ist. Auch hierzu gibt es Modellprojekte im 90a-Gremium. "Was wir uns nicht leisten können, sind Doppelstrukturen", betonte er.

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der KV Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Gerhard Nordmann führt in der ambulanten Notfallversorgung an einer Kooperation der Sektoren kein Weg vorbei. "Wir müssen unsere Leistungen koordinieren, wir müssen unsere Ressourcen gemeinsam besser nutzen, wir müssen unsere Strukturen besser abstimmen, und wir müssen unseren Patienten einheitlich gegenübertreten", sagte er. An einem Strang ziehen sollten niedergelassene Ärzte und Kliniken nach Ansicht Nordmanns auch, wenn es darum geht, der Gesellschaft, der Politik und den einzelnen Patienten deutlich zu machen, was möglich und machbar ist. "Ebenso müssen wir klar kommunizieren, dass wir ohne eine kostendeckende Finanzierung des Notfalldienstes nicht weiterkommen."

"Es gibt keinen Königsweg"

Die KVWL hält wie die ÄKWL eine neue, eigenständige Finanzierung für den Notfalldienst für unbedingt notwendig – unabhängig davon, wo die Leistungen erbracht werden. Ein genauso wichtiger Punkt ist für Nordmann eine bessere Steuerung der Patienten. "Es kann und darf nicht sein, dass die ambulanten und stationären Notfallstrukturen zusätzlich als eine ständige, für jeden unbeschränkt verfügbare Behandlungsressource genutzt werden."

Dr. Klaus Goedereis, Vorstandsvorsitzender der Franziskus-Stiftung und Präsidiumsmitglied der Krankenhausgesellschaft NRW, begrüßte, dass im 90a-Gremium gemeinsam nach einer Lösung für die Notfallversorgung gesucht wird. "Wir brauchen eine sektorübergreifende Steuerung." Ziel der Gespräche sollten abgestimmte Steuerungs- und Versorgungsstrukturen mit einer hohen Verlässlichkeit für Patienten und Akteure und eine auskömmliche Finanzierung sein. "Ich bin mir sicher, dass wir das gemeinsam hinbekommen werden", zeigte sich Goedereis optimistisch.

"Zum Thema Notdienst gibt es keinen allein seligmachenden Königsweg", sagte die Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke. In Schleswig-Holstein macht man gute Erfahrungen mit dem Konzept der Portalpraxen, also mit einer der zentralen Notaufnahme einer Klinik direkt vorgeschalteten allgemeinärztlichen oder kinderärztlichen vertragsärztlichen Praxis, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Die KV führe Gespräche mit allen Kliniken, um an allen Standorten, an denen es baulich möglich ist, die zentralen Notaufnahmen und die KV-Bereitschaftspraxen sukzessive zusammenzulegen, sagte Schliffke. "Das ist die Ein-Tresen-Lösung für alle Patienten, die zu Fuß ins Krankenhaus kommen."

Das sei auch das von den Ersatzkassen angestrebte Konzept, sagte Dirk Ruiss, der Leiter des Ersatzkassenverbands vdek in NRW. Portalpraxen und die Erprobung von Triagierungssystemen hält er für geeignet, der aktuellen Fehlsteuerung entgegenzuwirken. "Perspektivisch wäre es mir wichtig, auch den Rettungsdienst in das System einzubinden", betonte Ruiss.

Absage an ungedeckelten Topf

Der Forderung nach einem dritten, ungedeckelten Topf für die Notfallversorgung erteilte Ruiss eine Absage. Die Krankenkassen finanzierten schließlich bereits die ambulanten Notfallleistungen, den Rettungsdienst und die stationären Notfallleistungen, sagte er.

Wenn es gelingen sollte, die Strukturen in der Notfallversorgung zu verändern – etwa über Portalpraxen – werde man auch über einen Finanzierungstopf reden müssen, so Ruiss. "Dabei muss es sich aber nicht um frisches Geld handeln, es kann auch ein Umschichten sein."

Paragraf 90a SGB V

- Absatz 1 des Gesetzes besagt, dass nach landesrechtlichen Bestimmungen ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der KVen, der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten gebildet werden kann.

- Das Gremium kann Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgungsfragen abgeben.

- Empfehlungen zur sektorübergreifenden Notfallversorgung gehören auch dazu.

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