Neue Approbationsordnung macht Fakultäten zu schaffen
Nach dem Gefecht um die Novellierung der Approbationsordnung sehen sich die Fakultäten nun mit der Umsetzung der neuen Vorschriften konfrontiert.
Veröffentlicht:GÖTTINGEN (bee). Der Medizinische Fakultätentag hadert mit der Umsetzung der Novellierung der Approbationsordnung.
Auf der Jahrestagung in Göttingen nahmen die Vertreter der 36 Medizinfakultäten die kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Kompromisse zwischen Gesundheits- und Kulturausschuss nicht immer mit Einverständnis zur Kenntnis.
Der MFT geht davon aus, dass das Bundesgesundheitsministerium noch im Juni die neue Fassung der Approbationsordnung ins Bundeskabinett einbringt. Bereits im Juli könnte die Novellierung dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Große Herausforderungen für Fakultäten
Der Präsident des Medizinischen Fakultätentages, Professor Dieter Bitter-Suermann, sieht nun "Probleme bei der Umsetzung": Besonders die Einführung von Logbüchern sowie die Mobilität im Praktischen Jahr ab April 2013 stelle die Fakultäten vor große Herausforderungen.
Zudem sollen die Unikliniken eine angemessene regionale Verteilung der PJ-Plätze garantieren. Im Platzangebot sollen Kliniken unterschiedlicher Größe und regionalem Einzugsgebiet enthalten sein.
Auch für die Umsetzung der vierwöchigen Pflichtfamulatur in der Hausarztpraxis sowie für das zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin müssen nun Plätze gefunden werden.
Beides muss Studenten ab Oktober 2013 angeboten werden. Für zehn Prozent der Studenten muss ab 2015 ein PJ-Platz in einer Hausarztpraxis vorhanden sein, ab 2019 soll es theoretisch für alle Medizinstudenten möglich sein, in der Allgemeinmedizin einen Teil des PJ zu absolvieren.
Länder mahnen Universitäten
Begrüßt haben die Fakultätenvertreter, dass der Gesetzgeber die Höhe der PJ-Vergütung auf eine Obergrenze festgelegt hat. Künftig erhalten Studenten eine Vergütung in Höhe von rund 600 Euro, das entspricht dem höchsten Bafög-Satz.
Damit soll verhindert werden, dass private Klinikbetreiber Studenten mit höheren Gehältern locken.
Ländervertreter mahnten die Universitäten, sich den Bundesratsbeschlüssen nicht zu verschließen. Würden sie nun die Vereinbarungen verwässern und somit doch die eigenen, früheren Positionen umsetzen, könnte der Gesetzgeber sich seinerseits auch auf frühere Positionen zurückziehen.
In einer Erklärung zur Novelle der Approbationsordnung hatte der Gesundheitsausschuss der Länder betont, die Entwicklung im Fach Allgemeinmedizin intensiv beobachten zu wollen. "Sehen sie diesen Kompromiss als Chance an", hieß es von den Ländern.