AOK und Hausärzteverband
Neuer Hausarztvertrag in Hamburg
80 Prozent der AOK-Versicherten in der Hansestadt können bald an Hausarztverträgen teilnehmen. Der Vertrag wird ab Oktober wirksam.
Veröffentlicht:HAMBURG. Der Hausärzteverband Hamburg und die AOK Rheinland/Hamburg haben sich auf einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung geeinigt. Damit sind laut Verband nun Hausarztverträge für 80 Prozent der Versicherten in der Hansestadt möglich.
Der am 1. Juli gestartete Vertrag wird ab Oktober versorgungs- und vergütungswirksam. Neben Vertragsärzten können auch angestellte Ärzte mit eigener Nummer bei der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) teilnehmen und selbst Patienten einschreiben.
Der Verband erwartet, dass der AOK-Vertrag in Hamburg in Kürze zu den umsatzstärksten in Hamburg zählen wird. Allein mit dem TK-Vertrag erzielen die Hausärzte dort ein Umsatzvolumen von rund einer Million Euro im Quartal.
Im Vertrag ist festgelegt, dass der Hausarzt den gesamten Behandlungsprozess des Patienten koordiniert. Zu der von Verbandschef Dr. Frank Stüven als "sehr gute Lösung" bezeichneten Vereinbarung zählen verschiedene Pauschalen, die in einer 16-seitigen Vergütungsvereinbarung geregelt sind und die sich im üblichen Rahmen sonstiger HzV-Verträge bewegen.
Dazu gehören unter anderem eine Strukturpauschale in Höhe von 16 Euro, eine kontaktabhängige Pauschale in Höhe von 35 Euro, gestaffelte Zuschläge für chronisch kranke Patienten, Pauschalen für Hausbesuch und Heimbesuche (35 Euro).
Matthias Mohrmann von der AOK Rheinland-Hamburg erwartet, dass die Vereinbarung den Versicherten und den behandelnden Hausärzten nützen wird.
In Hamburg können Hausärzte damit nun Versicherte der AOK, der TK, des vdek, der IKK classic und vereinzelter Betriebskrankenkassen einschreiben. Mit weiteren BKKen laufen Verhandlungen.
Nach Angaben des Verbandes werden Fallwerte zwischen 65 und 70 Euro erreicht. Praxen, die schon ab Oktober ihre eingeschriebenen AOK-Patienten abrechnen wollen, müssen die Einschreibungen schon bis ersten August bei der HÄVG eingereicht haben. (di)