Elektronische Patientenakte
ÄKNo fordert breitere Tests und eine bessere Aufklärung für die ePA
Die Pilottests für die ePA müssen länger dauern und mehr Praxen und PVS-Systeme einbeziehen, findet die nordrheinische Kammerversammlung. Die Aufklärung dürfe nicht den Praxen aufgebürdet werden.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) fordert eine Ausweitung der Pilottests zur elektronischen Patientenakte (ePA), und zwar sowohl in Bezug auf die Dauer als auch auf die Anzahl der Installationen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die Akte praxistauglich nutzbar ist. Einen entsprechenden Antrag des Vorstands hat die Kammerversammlung mit einer Enthaltung einstimmig verabschiedet.
Die ePA soll in Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Januar 2025 über vier Woche in jeweils 100 Praxen getestet werden. ÄKNo-Präsident Dr. Sven Dreyer bezeichnete das als „Farce“.
„Der geplante Pilottest in bis zu 100 Praxen in Nordrhein-Westfalen ist in Anbetracht der über 200 existierenden Praxisverwaltungssysteme nicht ausreichend, um eine vollumfängliche Testung zu gewährleisten“, erläutert der Vorstand in dem Antrag. Ein weiterer Kritikpunkt: Zwischen dem Ende der Tests und dem für Mitte Februar geplanten Ausrollen der ePA für alle bleibe nicht genug Zeit für eine systematische Auswertung der Tests.
Die Aufklärung nicht den Praxen aufbürden!
Auch beim Thema Aufklärung der Patientinnen und Patienten für die ePA sieht die ÄKNo Nachholbedarf. Die Kammerversammlung verabschiedete einen Antrag des Vorstands, in dem das Gesundheitsministerium aufgefordert wird, die Aufklärungskampagne so anzupassen, „dass die genaue und detaillierte Information über Start und Funktionen der ePA nicht den Praxen aufgebürdet wird“. Auch sollten dabei nicht nur die Vorteile der Akte in den Vordergrund gestellt werden, sondern auch mögliche Probleme und Beschränkungen. Diese „undankbare“ Aufgabe dürfe nicht der Ärzteschaft übertragen werden.
Auch ein Antrag der Fraktion FuturMed29, der mit Blick auf die Digitalisierung ein Ende der Sanktionen fordert, fand eine große Mehrheit. „Eine weitere Durchsetzung von dysfunktionalen digitalen Anwendungen, die Mehraufwand in Praxis und Krankenhaus für ärztliche Anwender zur Folge haben, ist nicht weiter akzeptabel“, heißt es in dem Antrag. „Anwendungen müssen durch eine Arbeitserleichterung in Sprechstunde und Krankenhaus überzeugen und sich so von allein auf dem Anwendermarkt durchsetzen.“ (iss)