Gewalt gegen Helfer

Neues Gesetz spaltet

Mit einem Gesetz sollen Rettungskräfte und Polizisten besser vor Gewalt geschützt werden. Doch es gibt Kritik.

Alexander JoppichVon Alexander Joppich Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung hat am Freitag einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, um Rettungskräfte besser vor Gewalt zu schützen. Dazu will das Bundesjustizministerium eigene Paragrafen in das Strafgesetzbuch (§114 und §115 StGB) einführen, die Angriffe auf Hilfskräfte ahnden. Diese gelten damit auch für Attacken auf Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei.

Gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber die Strafen: Bisher wurden Angriffe auf Repräsentanten der Staatsgewalt und Helfer als "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113) geahndet – Strafmaß: Geldbuße oder bis zu drei Jahre Haft, in besonders schweren Fällen fünf Jahre. Künftig drohen als Strafen minimal drei Monate und maximal fünf Jahre. Für die Einstufung als besonders schwerer Fall reicht zukünftig bereits das Tragen einer Waffe, nicht der Einsatz.

Durch Herauslösung der Rettungskräfte aus dem bisherigen Strafparagrafen und die Verschärfung der Strafen wolle die Regierung "Respekt und die Wertschätzung" gegenüber den Hilfskräften betonen, so die Begründung im Gesetzesentwurf. Gerade Polizisten verdienten einen besonderen Schutz und sollten nicht permanent Schutzausrüstung tragen müssen, um den Bürgern "möglichst offen entgegenzutreten".

Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) lobte den Entwurf: "Die (heutige) Bundestagsdebatte ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung." Bouillon und sein hessischer Amtskollege Peter Beuth (CDU) hatten die Gesetzesänderung durch Bundesratsinitiativen vor zwei Jahren angestoßen. Kritik am Gesetzesvorstoß kommt vom Deutschen Anwaltverein (DAV). "Es wird der falsche Eindruck erweckt, Polizisten und Rettungskräfte seien bislang durch das Strafrecht nicht ausreichend geschützt. Das ist mitnichten der Fall", sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Bereits jetzt gebe es harte Strafen für Angriffe. Zudem müsse man bedenken, dass in Zukunft bereits das Schubsen eines Beamten mit Haftstrafe geahndet werden könne. Das sei unverhältnismäßig.

Laut Kriminalitätsstatistik wurden im Jahr 2015 64.371 Polizisten Opfer von Straftaten – knapp 2,6 Prozent mehr als 2014. In jenem Jahr waren es exakt 62.770 Straftaten.

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