Gröhe
Neutraler dritter Vorstand für KBV!
Die Regierung will die verkrusteten Verhältnisse in der KBV aufbrechen: Sie verlangt den dritten Vorstand nun per Gesetz. Die Ärztevertreter wehren sich.
Veröffentlicht:BERLIN. Mit verhaltener Kritik hat die Ärzteschaft auf aktuelle Regierungspläne reagiert. Ein Gesetz sieht vor, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung künftig drei Vorstände vorzuschreiben. Bei den regionalen Vereinigungen soll es bei der Formulierung "...bis zu drei Vorstandsmitglieder..." bleiben.
Drei Vorstände zu beschäftigen sei laut aktueller Gesetzeslage auch heute schon möglich, sagte dazu KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. "Bei dieser Kann-Regelung sollte es auch bleiben", so Gassen.
"Übertriebener Eingriff in die Satzungshoheit"
Als "übertriebenen Eingriff in die Satzungshoheit" bezeichnete der Vorsitzende des Medi-Verbunds Baden Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner, die Regierungspläne.
Mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz reagiert die Regierung auf die Auseinandersetzungen auf der Führungsebene der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Deshalb soll zudem die Vorgabe gelten, dass die dritte Person im Vorstand weder der hausärztlichen noch der fachärztlichen Ebene zugeordnet sein soll.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschneidet damit das Letztentscheidungsrecht des Vorstandsvorsitzenden. Die Erfahrung habe gezeigt, so heißt es in der Gesetzesbegründung, dass in einem Zweier-Vorstand bei Meinungsverschiedenheiten immer ein Versorgungsbereich überstimmt sei.
KBV-Vorstand faktisch schon dreiköpfig
De facto ist der KBV-Vorstand derzeit bereits dreiköpfig. Das Gesundheitsministerium hat mit dem Rechtsanwalt Dr. André Große Vorholt von der Großkanzlei Luther einen Beauftragten in die KBV-Zentrale im Berliner Stadtteil Tiergarten geschickt.
Der Entsandte hat Weisungsrecht und kümmert sich seit Juli um die Abwicklung der KBV-Immobilienaffäre.
Mit dem Gesetz will die Regierung die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane stärken und für mehr Transparenz sorgen. Veröffentlicht werden sollen alle Zahlungen für die Mitarbeit in Ausschüssen und anderen Gremien der Kassenärzte.
Arbeitet ein Mitglied der Vertreterversammlung gegen Bezahlung für den KBV-Vorstand, sollen die Kontrollorgane dies künftig genehmigen müssen.
Nachdem in der jüngeren Vergangenheit mehrere Abwahlanträge gegen Gassen, seine Stellvertreterin Regina Feldmann, aber auch gegen Ex-KBV-Chef Dr. Andreas Köhler gescheitert waren, fordert der Gesetzgeber nun, die Abwahl mit einfacher Mehrheit in die Satzung aufzunehmen.