Notfalleinweisung
Niedergelassene Ärzte wollen mitmischen
Eine aktuelle Zi-Studie belegt, dass die Notfallambulanzen der Kliniken über Gebühr beansprucht werden. Das nehmen KVen und KBV zum Anlass, in einem Brief an Gesundheitsminister Gröhe eine Gesetzesänderung zu fordern.
Veröffentlicht:BERLIN. Die niedergelassenen Ärzte wehren sich gegen das von Bund und Ländern geplante System von Portalpraxen an Kliniken für die ambulante Notfallversorgung.
In einem am Dienstag verbreiteten Schreiben an Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) warnen die Vertreter der KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor "massiven Fehlanreizen" in der Notfallversorgung zu Lasten des ambulanten Sektors.
Gleichzeitig schlagen sie eine gesetzliche Änderung vor, die stationäre Aufnahmen von Patienten nach dem Besuch von Krankenhausambulanzen strenger regulieren soll.
Immer mehr "Notfälle"
Acht Millionen Patienten im Jahr würden mit dem Aufnahmegrund "Notfall" eingewiesen. Diese Zahl sei seit 2009 um 20 Prozent gestiegen, vermerken die Autoren des Briefes.
Dass ein guter Teil dieser Patienten nicht hätte stationär behandelt werden müsste, will die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit einer am Dienstag vorgestellten Forschungsarbeit der Müncher Gesundheitsökonomin Professor Leonie Sundmacher untermauern.
Demnach könnten gut 3,7 Millionen Krankenhausfälle mit einer koordinierten Versorgung vermieden, rund 7,2 Milliarden Euro im Jahr an Kosten im stationären Sektor gespart werden.
Dazu hat Sundmacher im Auftrag und mit Mitteln des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung einen Katalog von 22 Krankheiten erarbeitet, die etwa 90 Prozent der ambulant sensitiven Fälle abdeckten.
Viele Einweisungen unnötig
61 Prozent der 426.000 Einweisungen aufgrund ischämischer Herzkrankheiten im Jahr 2012 waren demnach vermeidbar, weist die Studie aus. Sogar 81 Prozent der 284.000 Klinikfälle aufgrund von Rückenbeschwerden wären demnach unnötig gewesen.
Mit ihrem Vorstoß wollen die niedergelassenen Ärzte nun Einfluss auf das Einweisungsgeschehen nehmen können. KVen und Landeskrankenhausverbände sollen die Bedingungen für eine stationäre Weiterbehandlung im Anschluss an eine ambulante Notfallbehandlung aushandeln.
Für die Krankenhausseite ist der Vorstoß der Ärzte ein Beleg für die "Unzulänglichkeiten des Systems bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags". Sundmachers Gutachten sei ein klares Plädoyer für die Öffnung der Krankenhäuser für mehr ambulante Versorgung, reagierte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
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