Geplante Integrierte Notfallzentren

Notfallreform: Berliner Krankenhausgesellschaft kritisiert Forderungen der KV

Die BKG reagiert auf die Kritik der KV Berlin an der geplanten Notfallreform. Eine Forderung der KV, Häuser ohne INZ sollten künftig sanktioniert werden, wenn sie Patienten behandeln, sei der falsche Weg. Stattdessen solle die KV lieber „vor der eigenen Praxistüre kehren“.

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Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) äußert scharfe Kritik an Aussagen der KV Berlin zur geplanten Notfallreform. Die KV habe sich, so die BKG, „dazu bemüßigt“ gesehen, eine bessere Patientensteuerung in den Notaufnahmen anzumahnen und Sanktionen für Rettungsstellen ohne Integriertes Notfallzentrum (INZ), die Patienten behandeln, zu fordern. Tatsächlich sei es aber so, dass die Krankenhäuser die Versorgung sicherstellen, „die die KV Berlin schon lange selbst nicht mehr schafft“, erklärte die Krankenhausgesellschaft in einer Mitteilung.

Die Kassenärztliche Vereinigung hatte am Donnerstag in einer Pressemitteilung Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung bezogen. Die KV kritisierte unter anderem, dass eine intelligente Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene fehle. Außerdem sei es ein „Konstruktionsfehler im Gesetz“, dass nach den bisherigen Plänen nicht jedes Krankenhaus ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) bekommen soll, das Patienten in die richtige Versorgungsebene leitet.

Rettungsstellen ohne INZ sollten der Forderung der KV zufolge verpflichtet werden, Patienten – Notfälle ausgenommen – an Kliniken mit INZ zu verweisen. Häuser ohne INZ sollten entsprechend Nicht-Notfall-Patienten nicht behandeln, falls doch, solle die Behandlung nicht honoriert werden.

Auf diese Äußerung reagiert die Berliner Krankenhausgesellschaft und wirft der KV vor, ein zugrunde liegendes Problem lieber auf die Krankenhäuser zu schieben, statt es selbst zu lösen. „Immer mehr Menschen suchen Rettungsstellen auf – oft für Probleme, die im ambulanten Bereich behandelt werden könnten. Dafür braucht es dringend ein breiteres und verlässliches Angebot der KV Berlin“, wird Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, in der Mitteilung zitiert.

Die Kassenärztliche Vereinigung habe schließlich die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung durch niedergelassene Ärzte sicherzustellen und müsse dabei nachbessern. Sanktionen für Krankenhäuser, die Patienten akut versorgen, die ansonsten vor verschlossenen Praxistüren stünden, seien der falsche Weg. Die KV Berlin müsse „vor der eigenen Praxistüre kehren“, so der BKG-Geschäftsführer Schreiner weiter. (eb)

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