Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

ÖGD-Ärzte sehen ihre Arbeit abgewertet

Dringend gebraucht, aber kaum zu bekommen: Ärzte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der aktuelle Tarifabschluss werde die Lage noch verschärfen, fürchtet der BVÖGD.

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Der Tarifabschluss verschärft den Personalmangel: Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Der Tarifabschluss verschärft den Personalmangel: Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

© picture alliance / Eventpress

Berlin. Die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehen durch den aktuellen Tarifabschluss ihre Arbeit abgewertet.

Der Tarifabschluss zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dem Deutschen Beamtenbund (dbb) auf der einen sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) auf der anderen Seite bringe den Ärzten in den Gesundheitsämtern wie allen anderen Beschäftigen im Öffentlichen Dienst zunächst eine Nullrunde von sieben Monaten, so die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD, Dr. Ute Teichert.

Zulage nur für Fachärzte

Erst ab April 2021 gebe es ein Plus von 1,4 Prozent über 21 Monate mit einem Nachschlag von 1,8 Prozent ab April 2022. Umgerechnet auf die lange Laufzeit von 28 Monaten ergebe dies insgesamt ein Plus von maximal 1,5 Prozent, kritisiert Teichert. Zwar komme eine Facharztzulage von 300 Euro hinzu, von der Ärzte in Weiterbildung allerdings nicht profitierten.

Die Facharztzulage gleiche gerade einmal ein Fünftel der Differenz aus, die Fachärzte in Gesundheitsämtern im Vergleich zu Fachärzten an Kliniken verdienten. 30 Prozent der Kollegen, die ihre Facharztausbildung noch nicht abgeschlossen hätten, gingen leer aus.

Der BVÖGD ist deshalb nicht erstaunt, dass die Gesundheitsämter große Probleme haben, ärztliches Personal zu finden. Dabei sei die „Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst spannend, erfüllend familienfreundlich und – wie nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt – extrem wichtig“, sagt Teichert.

VKA soll an den Verhandlungstisch zurückkehren

Der BVÖGD sieht die ärztliche Arbeit in den Gesundheitsämtern durch den Tarifvertrag in keiner Weise abgebildet. Er fordert deshalb die VKA auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und mit dem BVÖGD und dem Marburger Bund einen arztspezifischen Tarifvertrag abzuschließen. Die Gespräche waren im Dezember vorigen Jahres von der Arbeitgeberseite abgebrochen worden.

Am 25. Oktober hatten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss für den Öffentlichen Dienst geeinigt.

Dieser sieht im Schnitt eine Einkommenssteigerung um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung vor. In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Zudem werden Coronaprämien zwischen 200 und 600 Euro gezahlt. (chb)

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