Spezialfachärzte
Offene Fragen zum ASV-Start
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung geht an den Start. Doch noch längst sind nicht alle Fragen. Und die niedergelassenen Ärzte fürchten, dass das Prinzip der gleichlangen Spieße verletzt wird.
Veröffentlicht:BERLIN. Zum Start der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in den nächsten Tagen sind noch einige Fragen offen. Es geht um Mindestmengen, Kontrollmechanismen, mögliche Wettbewerbsnachteile der niedergelassenen Ärzte gegenüber Krankenhäusern - und um die Vergütung.
Es sei nicht geklärt, wer die vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Mindestmengen kontrollieren solle, räumte das unparteiische GBA-Mitglied, Dr. Regina Klakow-Franck, bei einer Veranstaltung der Agentur WOK in Berlin ein. Gleiches gelte dafür, wie bei spezialfachärztlichen Behandlungen in Krankenhäusern der Facharztstatus überprüft werden könne
Nicht nur das beunruhigt den zweiten Vorsitzenden des ASV-Bundesverbands, Dr. Wolfgang Abenhardt. "Auch die großen Praxen müssen sich nach der Decke strecken, um die GBA-Vorgaben zu den Mindestmengen überhaupt zu erfüllen", sagte Abenhardt.
Gleichwohl warb der Onkologe für die Teilnahme an der neuen Versorgungsform. Er warnte aber davor, anzunehmen, der Wettbewerb entzünde sich nur an der Qualität. "Es geht auch um Finanzen", sagte Abenhardt.
Überhaupt nicht angesprochen sei bislang die Arzneimittelversorgung in der ASV. Es sei unklar, ob die Krankenhausapotheken in die ASV eingebunden würden. An dieser Stelle fürchtet Abenhardt eine Verletzung des Prinzips der gleichlangen Spieße.
Es sei "abstrus" und "Wettbewerbsverzerrung, wenn der ambulante Teil der ASV in einer Klinik aus der Krankenhausapotheke versorgt werden würde und so in den Genuss satter Rabatte kommen könne.
Dies könne zum finanziellen Nachteil für die niedergelassenen Onkologen werden, die nur mit der Offizin-Apotheke arbeiten und dafür keine Zugeständnisse der Krankenkassen erwarten könnten.
Fallpauschalen brauchen noch etwas
Das Gesundheitsministerium hat das vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitete Regelwerk zur interdiszplinären Versorgung von Tuberkulosepatienten nicht beanstandet.
Sobald die Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, können niedergelassene Ärzte und ihre Kollegen in den Kliniken bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen, dass sie an der ASV teilnehmen wollen. Widerspricht der Landesausschuss binnen zwei Monaten nicht, sind die Antragsteller zur ASV nach Paragraf 116b neu SGB V zugelassen.
Die für die Vergütung der ASV-Leistungen angestrebten betriebswirtschaftlich kalkulierten Fallpauschalen werden noch lange auf sich warten lassen. Davon zeigt sich das unparteiische Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschuss, Dr. Regina Klakow-Franck, überzeugt. "Die zu erstellen ist methodisch komplex und an Konfliktivität kaum zu überbieten", sagte Klakow-Franck.
Auf das sektorenübergreifende Vergütungssystem müssen sich die KBV, die DKG und der GKV-Spitzenverband im ergänzten Bewertungsausschuss (eBA) einigen. Für die erste Phase nach dem Start trete der GBA in Vorleistung für den Bewertungsausschuss, erläuterte Klakow-Franck.
Der GBA durchforstet den EBM nach allen Ziffern für Leistungen, die für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung infrage kommen. Darüber hinaus definiert er Leistungen, die vom EBM nicht erfasst werden. Bei der Tuberkulose sind das zum Beispiel der molekularbiologische Schnelltest und die Farbsinn-Prüfung.
Sechs Monate lang gilt dann für die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte der EBM. In dieser Zeit muss der um die Seite der Krankenhäuser ergänzte Bewertungsausschuss einen an die Erfordernisse der ASV angepassten EBM entwickeln.