Reformdebatte
AOK legt Konzept zu Vorhaltepauschalen in Kliniken vor
Die von der Ampel angekündigten Reformen bei Krankenhausplanung und Vorhaltefinanzierung müssen laut AOK Hand in Hand gehen. Jetzt hat die Kasse dargelegt, wie das gehen könnte – und welche Rolle die Länder dabei spielen.
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Im Fokus von Politik und Kassen: die geplante Reform der Krankenhauslandschaft.
© Stefan Sauer/dpa
Berlin. Zur Finanzierung von Notfallversorgung, Pädiatrie und Geburtshilfe will die Ampel die Klinik-Fallpauschalen um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen ergänzen. Auf diese Weise sollen die entsprechenden Häuser und Abteilungen vor dem Aus bewahrt und die Versorgungsangebote flächendeckend aufrechterhalten werden.
Erste Vorschläge, wie das gelingen könnte, hat die von der Bundesregierung im Mai 2022 eingesetzte Expertenkommission zur Krankenhausreform kürzlich für die stationäre Pädiatrie präsentiert.
Pädiatrie und Geburtshilfe
Klinikreform: Kommission rät zu Vorhaltefinanzierung statt DRG
G-BA soll Vorarbeiten übernehmen
Am Mittwoch legten die Ortskrankenkassen nach – und stellten ihr Konzept zur Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen vor. Es enthalte Vorschläge, „wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform der Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Reform der Krankenhausplanung umgesetzt werden kann“, teilte der AOK-Bundesverband mit. Beides müsse „Hand in Hand gehen“, so Verbandschefin Dr. Carola Reimann.
Konkret schlägt die AOK zunächst eine Reihe von Festlegungen im Gemeinsamen Bundesausschuss vor. Die dort vertretenen „Bänke“ sollen eine bundeseinheitliche Planungssystematik entwickeln. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, welche Leistungsbereiche für die Vorhaltefinanzierung infrage kommen.
Personelle und technische Ausstattung entscheidend
Bezahlt werden sollen die Vorhaltekosten über Strukturpauschalen. Diese sollten an konkrete Anforderungen bei der personellen und technischen Ausstattung eines Krankenhauses geknüpft sein, erläuterte Reimann. Auf diese Weise ließen sich „echte Impulse“ setzen, um die Krankenhauslandschaft zu modernisieren.
Eine Doppelfinanzierung von Vorhaltekosten aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung sei unbedingt zu vermeiden, sagte Reimann. Deshalb seien die Mittel für die Strukturpauschalen über eine Ausgliederung aus den DRG-Fallpauschalen zu refinanzieren. Damit würden zugleich Anreize beschränkt, dass medizinisch nicht notwendige Operationen „aus rein ökonomischen Gründen“ erbracht würden. Derzeit stelle das „ein großes Problem“ dar, so Reimann.
Die Bundesländer sollen dem Modell zufolge Versorgungsaufträge an die Krankenhäuser erteilen. Die Zuweisungen sollen wiederum an Vorhaltepauschalen gekoppelt sein. Die Krankenhäuser sollen die Vorhaltepauschale dann über einen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichteten Sonderfonds abrufen.
Budgetverhandlungen und Vorhaltefinanzierung trennen
„Mit unserem Modell wird eine weitere Verkomplizierung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhindert“, zeigte sich Reimann überzeugt. So wäre die Vorhaltefinanzierung künftig nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Kliniken vor Ort. Stattdessen teilten die Länder jedem Krankenhaus seine Versorgungsaufträge mit.
Die Krankenhäuser erhielten bei Umsetzung der Vorschläge mehr Planungssicherheit, so Reimann. Der Einfluss der Länder auf die Gestaltung einer bedarfsgerechten Kliniklandschaft werde ebenfalls gestärkt. Die AOK-Gemeinschaft habe ihre Vorschläge bereits an die Regierungskommission übermittelt. (hom)