GBA beschließt
PET und PET/CT beim Hodkgin-Lymphom neue Kassenleistung
Bei Patienten mit Hodgkin-Lymphomen erweitern sich die ambulanten sowie stationären Versorgungsoptionen. Dies betrifft die Staging-Untersuchungen.
Veröffentlicht:Berlin. Bei Patienten mit Hodgkin-Lymphomen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nun das Behandlungsspektrum bei gesetzlich versicherten Patienten erweitert. Vor Kurzem hat er beschlossen, dass vor Therapieentscheidungen bei der Behandlung vor und während einer laufenden Chemotherapie die Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) künftig sowohl im Krankenhaus als auch in der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann.
Dabei kann die PET; PET/CT laut GBA bei allen Staging-Untersuchungen genutzt werden, die den Ausbreitungsgrad eines bösartigen Tumors bei Erwachsenen feststellen – sowohl bei Ersterkrankungen als auch bei Rezidiven und unabhängig von der Größe des Tumors oder von der schon erfolgten Anzahl der Chemotherapien. Ausgenommen bleibe der Einsatz der PET; PET/CT aber in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.
Ein wichtiges Kriterium für die Wahl der Behandlung des Hodgkin-Lymphoms ist die Stadienzuordnung vor Behandlungsbeginn oder nach Vorbehandlung. Dabei wird das Vorliegen oder Fehlen definierter Risikofaktoren und die Ausbreitung des Tumors im Körper festgestellt. Hier konnte, wie der GBA betont, ein Nutzen der PET; PET/CT gezeigt werden.
Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.