Sterbehilfe

Patientenschützer begrüßen Koalitionspläne

Union und SPD haben kürzlich einen Zeitplan für das Sterbehilfe-Gesetz beschlossen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz findet das gut.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Absicht der großen Koalition begrüßt, nach jahrelangem Streit endlich den Umgang mit Sterbehilfe zu klären.

"Es ist gut, dass es jetzt einen Fahrplan für ein Gesetz zum strafrechtlichen Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung gibt", sagte der Verbandsvorsitzende Eugen Brysch der Nachrichtenagentur dpa.

"Als Patientenschützer der Schwerstkranken und Sterbenden vertrauen wir darauf, dass die Abgeordneten (...) die Not der Hilfesuchenden sowie die Sorgen der Angehörigen berücksichtigen."

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben bei ihrer Klausur zu Wochenbeginn einen relativ genauen Zeitplan für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe beschlossen. Im Herbst 2015 soll über den Entwurf abgestimmt werden.

Zugleich verlangte Brysch, dass Pflegeangebote und medizinische Versorgung Sterbenskranker deutlich weiter ausgebaut werden, als sich dies die Koalitionsfraktionen vorgenommen haben.

"Der Ruf nach Sterbehilfe braucht eine überzeugende Antwort: eine Würde wahrende Pflege und eine Medizin, die begleitet, wo Heilen nicht mehr möglich ist. Beides muss schon Jahre vor dem eigentlichen Sterben beginnen. Doch dazu steht weder etwas in den Petersberger Beschlüssen noch in dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf Pflege", kritisierte Brysch. (dpa)

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Kommentare
Lutz Barth 02.05.201419:13 Uhr

Gesetzgeber sollte nicht den falschen Propheten erliegen!

Ohne Frage ist es zu begrüßen, dass der parlamentarische Gesetzgeber nach Jahrzehnten zur Einsicht gelangt, sich dem Problem der „Sterbehilfe“ anzunehmen, und zwar gerade auch unter dem Gesichtspunkt der ihm obliegenden grundrechtlichen Schutzverpflichtungen, die sowohl im Hinblick auf die Ärzteschaft als auch die schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu entfalten sind.

Hierbei kann der Gesetzgeber auf den Alternativentwurf eines Sterbehilfegesetzes zurückgreifen, da dieses weitestgehend überzeugt. Ob dies allerdings den Wunschvorstellungen etwa der Deutsche Stiftung Patientenschutz entsprechen wird, steht insofern nachhaltig zu bezweifeln an, da auch die Stiftung das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen mit Blick auf die frei verantwortliche Suizidentscheidung, ggf. durch die Mitwirkung der Ärzteschaft, verkennt und nachhaltig für ein umfassendes Sterbehilfeverbot eintritt.

Ein konsequenter Patientenschutz wird nicht umhinkommen, sich an dem rechtsethischen Grundstandard des Grundgesetzes zu orientieren und in diesem Sinne bleibt „nur“ zu hoffen, dass der parlamentarische Gesetzgeber nicht der Lebensschutzideologie falscher Propheten erliegt.

Dort, wo es Sinn macht, sollten die politischen Verantwortlichen externen Sachverstand einbinden, der die Ethik nicht als „Mission“ für die ureigenen Zwecke dienstbar zu machen versucht und hierbei zugleich einen Beitrag zur Instrumentalisierung der Schwersterkrankten und Sterbenden leistet.

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