Dauerbaustelle Organspenderegister

Patientenschützer mahnt bessere Organspende-Bedingungen an

Dass das Organspenderegister nun erst 2024 an den Start gehen soll, hält Patientenschützer Eugen Brysch für nicht hinnehmbar. Aktuell kämen allein die niedergelassenen Ärzte ihrem Beratungsauftrag nach.

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Der Organspendeausweis als eine Möglichkeit, eine Organspendebereitschaft zu dokumentieren. Das bundesweite Spenderegister lässt indes noch auf sich warten.

Der Organspendeausweis als eine Möglichkeit, eine Organspendebereitschaft zu dokumentieren. Das bundesweite Spenderegister lässt indes noch auf sich warten.

© Ralf Geithe / stock.adobe.com

Berlin. Die Bedingungen für mehr lebensrettende Organspenden in Deutschland müssen aus Sicht von Patientenschützern dringend verbessert werden. „Das schon jahrelang andauernde Politikversagen muss jetzt ein Ende haben“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur zum Tag der Organspende am Samstag. Er verwies auf das bereits 2020 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das unter anderem ein neues zentrales Register vorsieht. „Die beschlossenen Instrumente müssen endlich den Menschen flächendeckend zur Verfügung stehen und funktionieren.“

Das Organspenderegister soll nach erheblichen Verzögerungen nun voraussichtlich im ersten Quartal 2024 an den Start gehen. Vorgesehen war es eigentlich zum 1. März 2022. Darin soll man Erklärungen zur Spendebereitschaft online speichern können. Laut dem Gesetz sollen alle Bürgerinnen und Bürger zudem mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden – auf dem Amt beim Beantragen von Personalausweisen oder Pässen. Hausärztinnen und Hausärzte können Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre ergebnisoffen dazu beraten.

Lob an Hausärzte

Brysch mahnte mit Blick auf das Register: „Eine weitere Verschiebung über Anfang des nächsten Jahres hinaus ist nicht hinnehmbar.“ Bund, Länder und Kommunen seien in der Verantwortung, dem Gesetz Leben einzuhauchen. „Allein die niedergelassenen Ärzte kommen ihrem Beratungsauftrag nach.“ Schließlich seien in den Praxen seit Beginn der Abrechnungsmöglichkeit im März 2022 drei Millionen Beratungen erfolgt. „Doch Erkenntnisse über die tatsächliche Entscheidung dieser Patientinnen und Patienten für oder gegen die Organspende fehlen.“

Die Zahl der Organspenden in Deutschland war im vergangenen Jahr nach Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation um 6,9 Prozent im Vergleich zu 2021 gesunken. Noch 869 Menschen spendeten nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe – nach 933 Spendern 2021 und 913 im Jahr 2020. Rund 8500 Menschen stehen auf Wartelisten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich vor diesem Hintergrund dafür ausgesprochen, dass der Bundestag einen neuen Anlauf hin zu einer Widerspruchslösung macht.

Brysch argumentierte, das Werben für eine Widerspruchsregelung sei kontraproduktiv und von der Mehrheit des Bundestages bereits abgelehnt worden. „Diejenigen, die immer noch an der Idee festhalten, dass Schweigen Zustimmung heißt, erweisen den Kranken auf der Warteliste einen Bärendienst.“ (dpa)

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