Bundesregierung bleibt hart
Finanzminister redet bei Pflegepersonalbemessung mit
Der Bundesrat empört sich, dass das Finanzministerium bei der Verordnung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus mitreden darf. Doch mit seiner Kritik stößt er bei der Bundesregierung auf Granit.
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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Gang einer Station. Die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Verordnung über die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus stößt in den Ländern auf Kritik.
© Marijan Murat/dpa
Berlin. Die Bundesregierung hält daran fest, dass die Verordnung über die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus „im Einvernehmen“ mit dem Bundesfinanzministerium erfolgen soll. Der Bundesrat hatte Ende Oktober in einer Stellungnahme gefordert, diese Klausel zu streichen.
Die entsprechenden Festlegungen hätten „erhebliche Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb der Länder“, erklärte die Länderkammer. Dabei sollte die „Gesundheit der Menschen im Vordergrund stehen und nicht finanzielle Interessen auf Bundesebene dominieren“, forderte der Bundesrat. Doch die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Änderung ab.
Verbindliche Personalbemessung
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Wenn die Regierung künftig Vorgaben macht, nach denen die Zahl der eingesetzten und auf Grundlage des Pflegebedarfs einzusetzenden Pflegekräfte ermittelt wird, will sie die Länder nicht mit am Tisch haben. Der Bundesrat hatte argumentiert, dies werde regional unterschiedliche Auswirkungen auf die Versorgungskapazitäten haben.
Deshalb sei es unerlässlich, dass die zuständigen Landesbehörden informiert und eingebunden würden. Das sieht die Bundesregierung anders. Sie hält eine Beteiligung für nicht geboten, da keine „unmittelbaren Auswirkungen auf Versorgungskapazitäten“ zu erwarten seien.
Ausweitung auf Intensivstationen: Regierung prüft den Wunsch
Anders sieht die Situation beim Wunsch der Länder aus, den Anwendungsbereich der Personalbemessung auch auf Intensivstationen auszudehnen. Insbesondere dort sei die ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal „relevant für die Versorgungsqualität“, so der Bundesrat. Hier sagt der Bund zu, eine entsprechende Änderung zu prüfen.
Kein Entgegenkommen soll es dagegen beim Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Rechtsverordnung geben. Der Bund hält am Datum 1. Januar 2024 fest. Der Bundesrat hat moniert, damit stünden den Ländern im schlimmsten Fall nur vier Wochen Vorlaufzeit zur Verfügung – denn die Verordnung soll bis spätestens Ende November 2023 in Kraft treten. Die Bundesregierung verweist hier auf die schwierige Situation der Pflege im Krankenhaus, so das Eile geboten sei.
Zudem hätten die Länder die Möglichkeit, bereits im Laufe des kommenden Jahres an der Erprobung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) freiwillig teilzunehmen.
Der Bund kann die Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen. Am Mittwoch ist im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung dazu angesetzt. Die abschließenden Beratungen im Parlament sind im Dezember vorgesehen. (fst)