Krankenhäuser
Pflegerat warnt vor „Alibi-Instrument“ zur Personalplanung
Das Bundesgesundheitsministerium will eine Personalausstattung in der Krankenhauspflege verbindlich vorgeben. Nach Kassen und Kliniken fordern jetzt auch Pflegeverbände Nachbesserungen an den Plänen.
Veröffentlicht:Berlin. Der Deutsche Pflegerat (DPR) übt scharfe Kritik an den Plänen für eine Personalbemessung in der Klinikpflege. Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz springe hier viel zu kurz.
Die „Chance für eine echte Perspektive auf mehr Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus“ würden damit verspielt, sagte Ratspräsidentin Christine Vogler am Mittwoch.
Noch viele Fragen offen
Vogler erinnerte daran, dass die Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart habe, zur Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern die Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 „kurzfristig“ einzuführen, um so die Arbeitsbedingungen auf den Stationen „schnell und spürbar“ zu verbessern. Der Referentenentwurf gehe auf dieses Ansinnen aber „völlig unzureichend“ ein, monierte Vogler.
Die PPR 2.0 und das auf die Versorgung von Kindern zugeschnittene Konzept einer Kinder-PPR 2.0 müssten im Gesetzentwurf „direkt“ benannt sein. Der Intensivbereich müsse gesondert beachtet werden. Zudem dürften Krankenhäuser von der Pflicht zur Anwendung der Regelung nicht ausgenommen werden, auch die „sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung“ sei klar zu regeln.
„Lassen uns nicht hinters Licht führen“
Im Referentenentwurf bleibe überdies offen, ob der Pflegebedarf überhaupt Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein solle. Das aber sei Grundidee der PPR 2.0. Der Pflegerat und seine Mitgliedsverbände würden „kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus“ unterstützen, machte Vogler deutlich.
Neuer Gesetzentwurf
Personalschlüssel für Klinik-Pflege soll ab 2024 gelten
Laut BMG-Entwurf soll es für somatische Klinikabteilungen künftig ein verbindliches Instrument zur Personalbemessung geben. Der erforderliche Personaleinsatz soll unter Berücksichtigung des Konzepts der PPR 2.0 ermittelt werden.
Dieser Regelung zufolge werden Krankenhauspatienten täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingruppiert. Jede Stufe ist mit einem Minutenwert hinterlegt. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis der Berechnung. In der Summe ergibt sich daraus ein Zeitwert je Patient. Der Zeitwert soll dann den jeweiligen Pflegepersonalbedarf abbilden.
Reaktion auf ungeliebte Untergrenzen
Die PPR 2.0 war von Pflegerat, der Gewerkschaft Verdi und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) unter anderem als Reaktion auf die ungeliebten Pflegepersonaluntergrenzen entwickelt worden.
Eine vom BMG bis Ende November 2023 zu erlassende Rechtsverordnung soll ermöglichen, dass die neuen Personalschlüssel ab 2024 umgesetzt werden können. PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 sollen zuvor in einem Pilotverfahren erprobt werden. Kritik an den Plänen hatten auch DKG und AOK-Bundesverband geübt. (hom)