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Pharmaindustrie lädt Ärzte zu mehr Transparenz ein

Einladungen der Pharmaindustrie an Ärzte, Berater- und Vortragshonorare sollen gläsern werden: Viele Unternehmen werden sie für das Jahr 2015 erstmals veröffentlichen. Ärzte können der Nennung ihrer Namen widersprechen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Anwendungsbeobachtungen sind für Arzneimittelhersteller ein Weg, Zugriff auf das Erfahrungswissen der verordnenden Ärzte zu bekommen. Nicht immer entsprechen diese geschäftlichen Verbindungen den seit 2004 geltenden Selbstverpflichtungen, denen sich seither 58 Unternehmen unterworfen haben.

490 Mal sind Unternehmen seither für Verstöße gegen den Kodex von der Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) zu Strafzahlungen verdonnert worden. Das hat FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener am Montag in Berlin mitgeteilt.

Erst im August musste ein Unternehmen, das unter anderem Allergieprophylaktika herstellt, einen Spruch akzeptieren, laut dem es 130.000 Euro an insgesamt fünf gemeinnützige Organisationen zahlen muss.

Strafen von bis zu 400.000 Euro

Die Firma hatte einem Arzt mehr als 50.000 Euro für seine Teilnahme an drei Studienprojekten überwiesen, "bei denen der wissenschaftliche Zweck und ein hinreichendes Interesse an den Studienergebnissen schriftlich nicht nachweisbar waren".

So steht es in der Spruchbegründung. Der Kodex sieht Strafen bis zu 400.000 Euro vor. In der Regel lösen Anzeigen von Mitgliedsunternehmen, von Ärzten, von Patienten oder auch von anonymen Stichwortgebern die Verfahren aus.

"Klinische Forschung wäre nicht möglich ohne die Ärzte", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa), Birgit Fischer, bei der Pressekonferenz. Da sowohl die Industrie als auch die Ärzte für die Patienten arbeiteten, müssten die Patienten tieferen Einblick in diese Zusammenarbeit erhalten.

Dieser Zeitpunkt rückt näher. Grund des Pressegesprächs war der bevorstehende Ablauf des Jahres 2015. Für dieses Jahr werden die Unternehmen, die sich der Selbstkontrolle unterworfen haben, im kommenden Juni erstmals ihre Spenden und einseitigen Zuwendungen offen legen. Sie werden auch ihre Ausgaben für Einladungen an Ärzte zu Fortbildungsveranstaltungen transparent machen, ebenso die Höhe von Vortragshonoraren.

In den kommenden Wochen dürften in wissenschaftliche Projekte eingebundene Ärzte in Praxen und Kliniken Post von ihren Partnerunternehmen bekommen. Unter anderem dürften sie gefragt werden, ob sie sich bereit erklären, sich mit vollem Namen und den ihnen gewährten Honoraren auf den Internet-Seiten der Unternehmen auflisten zu lassen.

Keine Verpflichtung

Verpflichtet seien sie aus datenschutzrechtlichen Gründen und somit auch nach den Transparenzregeln von FSA und des europäischen Pharmaverbands EFPIA dazu nicht, betonte Birgit Fischer.

Die Aufwendungen, die sich deshalb keinen Empfängernamen zuordnen lassen können, wollen die Unternehmen aggregiert veröffentlichen. Die an die anonym bleiben wollenden Ärzte geflossenen Summen würden aber ins Verhältnis gesetzt mit denen, die an die namentlich genannten Ärzte gezahlt worden seien, sagte Diener.

Ohnehin aggregiert werden die Auszahlungen bei Anwendungsbeobachtungen und im Zuge von klinischen Studien der Phasen 1 bis 4. Dabei handele es sich oft um für die Unternehmen sensible, wettbewerbsrelevante Daten, die ohnehin Meldepflichten unterlägen und unter behördlichen Auflagen erhoben würden, sagte Diener.

Für Birgit Fischer bieten diese Instrumente die Chance, gemeinsam mit den Ärzten "einen Kulturwandel zu prägen". Sie sei überzeugt, dass beide Seiten ein Interesse daran hätten, Transparenz zu schaffen.

Nicht nur der vfa hat einen Transparenzkodex geschaffen, auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) unterwirft sich freiwilligen Transparenzregeln, ebenfalls die bei Pro Generika organisierten Hersteller von Nachahmerpräparaten.

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