Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Viel Neues für Ärzte und Patienten aus dem G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war auch im zurückliegenden Jahr fleißig – und hat Beschlüsse erlassen, die Praxen und Patienten Gutes bringen sollen. Beispiele zeigt unsere Serie zu den guten Nachrichten im Jahr 2024.

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Berlin. Das Arbeitspensum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist jedes Jahr immens. 2024 traf das Gremium einige Entscheidungen, die für die Versorgung in den Praxen relevant sind. Dazu gehören unter anderem folgende Beschlüsse:

  • Manuelle Lymphdrainage: Entlastung im Praxisalltag bringt tatsächlich die Änderung der Heilmittelrichtlinie im Bereich der manuellen Lymphdrainage (MLD). Seit Oktober müssen Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung nicht mehr die Behandlungszeit angeben – sofern die ICD-10-Kodierung stimmt. Damit können die Physiotherapeuten selbst entscheiden, ob 30, 45 oder 60 Minuten für eine MLD-Behandlung nötig sind. Außerdem hat der G-BA klargestellt, dass auch die zu behandelnden Körperteile nicht mehr auf der Verordnung zu nennen sind.
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  • DMP Adipositas: Im November 2023 brachte der G-BA das DMP Adipositas für Erwachsene auf den Weg. Ziemlich genau ein Jahr später, Ende November 2024, beschloss das Gremium ein entsprechendes Disease Management Programm auch für Kinder und Jugendliche. Wann die DMP in den Praxen umgesetzt und Patienten in das Programm eingeschrieben werden können, steht allerdings noch in den Sternen. Denn wie immer gilt: Zunächst müssen die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Versorgungsverträge aushandeln, das dauert erfahrungsgemäß bisweilen sehr, sehr lange. Der Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), in die Umsetzung Tempo hineinzubringen, ging 2024 nicht auf. Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wollte er den Abschluss von DMP-Verträgen für die Kassen verpflichtend machen. Das Gesetz liegt nach dem Ampel-Aus auf Eis.
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  • ASV-Teams: Ein flächendeckendes Erfolgsmodell ist die spezialfachärztliche ambulante Versorgung (ASV) nach wie vor nicht. In einigen Regionen tun sich die Versorger schwer, ASV-Teams aufzustellen - unter anderem, weil manche Vorgaben des G-BA für sie nur schwer oder gar nicht zu erfüllen sind. Dazu gehört etwa die Distanzregelung, die beteiligte Ärzte und Ärztinnen einhalten müssen und die von den Landesausschüssen offenbar unterschiedlich ausgelegt wurden. Weil dies besonders im ländlichen Raum die Bildung von ASV-Teams erschwerte, hat der G-BA bei den Entfernungsvorgaben Änderungen vorgenommen. Fachärztinnen und Fachärzte, die nur bei Bedarf zum ASV-Team hinzugezogen werden, müssen mit ihrem Standort nicht mehr eine Entfernung von in der Regel 30 Fahrminuten zum ASV-Kernteam aufweisen.
  • Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlichen: Dafür hat der G-BA ein berufsgruppenübergreifendes Konzept beschlossen. Ziel ist es, die bestehenden unterschiedlichen Hilfesysteme wie etwa der GKV, der Kommunen oder anderer Träger besser miteinander zu verzahnen und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu verbessern. Dies soll vor allem mithilfe eines „zentralen Teams“ gelingen, in dem Ärzte und Psychotherapeuten die Koordination als „Ansprechperson“ übernehmen. Letztere stimmt den Gesamtbehandlungsplan ab.
  • EMDR in der Systemischen Therapie: Erwachsene GKV-Versicherte mit posttraumatischen Belastungsstörungen können jetzt auch im Rahmen einer Systemischen Therapie mit der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing-Methode“ (EMDR) behandelt werden. Die Psychotherapie-Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss entsprechend geändert. Damit ist die EMDR in allen vier Richtlinien-Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie) anwendbar
  • Verordnung von Statinen: Der G-BA hat zudem die Verordnungsmöglichkeiten von Lipidsenkern wie Statinen bei hohem kardiovaskulären Risiko erweitert. Konkret: Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten das Risiko, in den nächsten zehn Jahren einen Herzinfarkt oder Apoplex zu erleiden, bei mindestens zehn Prozent, können Ärztinnen und Ärzte Lipidsenker verordnen. Bislang lag die Risikoschwelle bei mindestens 20 Prozent. (juk)
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