Bis 500.000 Euro?
Post-Mitarbeiter sollen Drogenpäckchen melden, sonst Strafe
Postdienstleister sollen künftig – mit Androhung einer Geldbuße – dazu verpflichtet werden, verdächtige Sendungen an Behörden zu melden. Die Regierung unterstützt den Vorstoß – zum Teil.
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Was steckt drin? Mitarbeiter von Postdienstleitern sollen auffällige Pakete an die Behörden melden.
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Berlin. Der Bundesrat will die Strafverfolgung beim Handel mit Betäubungsmitteln erleichtern. Er hat dem Bundestag ein entsprechendes Gesetz „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ vorgelegt.
Demnach sollen Beschäftigte von Postdienstleistern künftig verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen. Und zwar dann, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass mit den Sendungen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden. Unternehmen, deren Mitarbeiter dieser Pflicht nicht nachkommen, soll nach dem Wunsch des Bundesrates eine Geldbuße von bis zu 500 .000 Euro drohen.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß nur zum Teil. Zwar befürworte man eine gesetzliche Regelung, die eine bessere Zusammenarbeit der Postdienstleister mit den Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern ermöglicht, heißt es. Mit der Bußgeldnorm zeigt sie sich aber nicht einverstanden. Die Regierung verweist auf einen vergleichbaren Passus im Zollverwaltungsgesetz, der eine Geldbuße von nur bis zu 30 .000 Euro vorsieht. (eb)