Bedarfsplanung
Psychotherapie: Kassen und KV setzen in Bayern auf Sonderzulassungen
Selbstverwaltung und Gesundheitsministerium im Freistaat Bayern sind sich einig: Es werden dringend mehr Psychotherapeuten benötigt.
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AUch in Bayern feheln Therapieplätze. Für Erwachsene und Kinder gleichermaßen.
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München. Auch in Bayern kommt die Bedarfsplanung der akuten Nachfrage nach Psychotherapieplätzen nicht hinterher. Nun sollen befristete Ermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen Abhilfe schaffen. „In Regionen mit besonders langen Wartezeiten scheinen zusätzliche psychotherapeutische Versorgungsangebote notwendig, um kurzfristig eine Verbesserung der Versorgung zu erreichen“, teilt die KV Bayerns zum Wochenende mit.
Das sei das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden unter Leitung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, an denen Vertreter der KV, der Kassen sowie der Psychotherapeutenkammer teilgenommen haben. Um die unabhängigen Zulassungsgremium darin „zu unterstützen“, wie es weiter heißt, Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen zu erteilen, hätten sich die Partner der Selbstverwaltung darauf verständigt, ihnen „detaillierte Versorgungsanalysen an die Hand zu geben“.
Interessenten sollen KV ansprechen
Dringender Bedarf nach zusätzlichen Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendlich besteht den Angaben zufolge in 13 Planungsbereichen: In den Kreisregionen Kaufbeuren/Ostallgäu, Kempten/Oberallgäu, Landshut, Straubing/Straubing-Bogen sowie in den Landkreisen Augsburg, Bad Kissingen, Cham, Eichstätt, Erlangen-Höchstadt, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Neu-Ulm.
Darüber hinaus gebe es in neun Planungsbereichen Kapazitätslücken bei der Erwachsenen-Psychotherapie: Nämlich in der Kreisregion Memmingen/Unterallgäu sowie in den Landkreisen Kitzingen, Weißenburg-Gunzenhausen, Tirschenreuth, Kelheim, Deggendorf, Rhön-Grabfeld, Forchheim und Freyung-Grafenau.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich für eine Niederlassung interessieren, sollen sich an das jeweils regional zuständige KV-Beratungscenter (Adressen unter www.kvb.de) wenden. (cw)