EBM-Beschluss zum 1. April

Neue DiGA-Ziffer und höhere Kostensätze zur Vakuumversiegelung

Auf die Schnelle hat der Bewertungsausschuss noch zwei EBM-Änderungen beschlossen, die bereits zum Monatswechsel in Kraft treten.

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Berlin. Der Bewertungsausschuss hat zu Wochenbeginn zwei neue EBM-Beschlüsse veröffentlicht: Die Einführung einer GOP zur Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung „elona therapy Depression“ sowie die Anhebung der Kostenpauschalen zur Vakuumversiegelungstherapie. Beide Beschlüsse werden bereits zum 1. April wirksam.

Die neue GOP 01479 zur Auswertung der elona-App kann einmal im Behandlungsfall und maximal zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Sie ist – wie alle übrigen, bislang acht DiGA-Ziffern auch – mit 64 Punkten (7,93 Euro) dotiert. Die Vergütung erfolgt zunächst zwei Jahre lang außer Budget. Die GOP 01479 darf ausschließlich bei Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollen 66. Lebensjahr angesetzt werden. Laut Legende ist die Leistung auch im Rahmen einer Videosprechstunde (bei bundeseinheitlicher Zusatzkennung) zulässig.

Die Sachkostenpauschale 40901 zur Vakuumversiegelung (GOP 02314) von Wundflächen bis einschließlich 20 Quadratzentimetern Größe wird um 39 Prozent aufgewertet und bringt ab April 91,14 Euro (bisher 65,49 Euro). Die Sachkostenpauschale 40902 zur Vakuumversieglung größerer Wunden (>20 cm²) bringt ab April 94,27 Euro (+32 Prozent, bisher 71,39 Euro). Wie es in der Beschlussbegründung heißt, folgt die Erhöhung der Vergütungssätze für Systeme zur Vakuumversiegelungstherapie deren „aktueller Marktpreisentwicklung“. (cw)

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