Kommentar

Recht auf Reha

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:

Ob eine medizinische Maßnahme angesichts des Alters oder Zustands des Patienten noch lohnt, ist eine Frage, die in unsere Gesellschaft schlicht nicht gehört. Auch wenn es immer mal wieder jemand tut, wie einst der damalige JU-Vorsitzende Philipp Mißfelder, der 85-Jährigen den Einsatz künstlicher Hüftgelenke auf Kassenkosten verweigern wollte.

Ähnlich sieht es im jetzt vor dem Landessozialgericht Stuttgart verhandelten Fall aus, in dem eine 78 Jahre alte, an Alzheimer erkrankte Frau die Erstattung vorgestreckter Kosten für eine Reha-Maßnahme in einem spezialisierten Therapie- Zentrum eingeklagt hatte. Dass die Kasse ihr die Maßnahme zuvor – gestützt auf den Medizinischen Dienst – wegen fortgeschrittener Demenz verweigert hatte, ist bedenklich genug. Beschämend gar ist der vernichtende Hinweis des Gerichts, die Ablehnung sei völlig unzureichend geprüft und fuße auf Spekulationen.

Wenigstens auf eine saubere Begründung hat die Frau wohl Anspruch. Das haben die Richter in aller Deutlichkeit klargestellt und ihr das Geld zugesprochen. Recht so!

Lesen Sie dazu auch: Urteil des LSG Baden-Württemberg: Demenz-Patientin hat Anrecht auf Reha

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